olimama
Sehr geeherte Frau Bader Ich bin seit 7 Monaten an einem neuen Arbeitsplatz der mir sehr viel Spass macht. Nun bin ich unverhofft Schwanger geworden. nun zu meinen Fragen Wie lange sollte man ,,eigentlich,,bei einem Arbeitgeber sein bevor man Schwanger wird? Ab wann muss oder soll man die Schwangerschaft melden? Die ersten 12 Wochen abwarten oder nicht? Nach der Elternzeit die ich relativ kurz halten möchte, will ich wieder anfangen zu arbeiten. Kann mich der Arbeitgeber nach der Elternzeit ohne Grund Kündigen. Vielen Dank schonmal
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie in EG ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Kündigen kann der Ag, wenn man keine EZ nimmt, frühstens, wenn das Kind 4 Mo. alt ist. Deshalb ist es besser, EZ zu neghmen u in der TZ bis zu 30 Std/ Wo zu arbeiten. Liebe Grüsse, NB
peekaboo
muß... grundsätzlich sollte man es dem AG sagen, sobald man es weiß, sodaß er bstimmte Vorraussetzungen einhalten kann (wenn Du z.B. schwer heben mußt oder mit Chemikalien arbeiten mußt). Ich habe meine SS erst in der 18 SSW bekannt gegeben. Man kann Dir keinen Strick daraus drehen. Klar kann Dir der AG nach der Elternzeit kündigen, wenn er möchte. Er würde da schon einen Grund finden. Meine Tips wären folgende: Bevor Du in die EZ gehst, laß Dir ein Zwischenzeugnis ausstellen. Elternzeit: Volle 3 Jahre nehmen und während der EZ in Teilzeit beim AG weiterarbeiten. Da kann er Dir nicht kündigen. AcHTUNG: Dieses Geld würde aber beim Elterngeld angerechnet werden! Dann wünsch ich Dir mal eine schöne Kugelzeit LG Peeka
SumSum076
Das Gehalt wird nur im ersten Lebensjahr beim Elterngeld angerechnet - auch wenn man es sich splitten lässt. Gruß Sabine
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