Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Keine Versicherung nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Keine Versicherung nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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HAllo, meine Tochter ist Ende Juni 3jahre geworden. Dem zufolge müßte ich ab dem 28.06.07 wieder meine Arbeitsstelle antreten. Wußte dieses aber nicht, ich bin immer davon ausgegangen, d. nach dem 8-wöchigen Mutterschutz die Elternzeit beginnt, somit hätte ich erst ab dem 24.08.07 arbeiten gehen müssen. Mein Chef wußte das auch nicht. Habe Ende Juni Post von meiner KK erhalten, d. ich seit dem 23.06. schon abgemeldet bin. Ich habe also keine Krankenversicherung mehr. Ich bin erneut schwanger in der 30. ssw und gehe in Mutterschutz am 11.08.07. Habe heute, nach einigen Telefonaten ( seit 29. 6.)mit meinem Chef, persönlichen Kontakt aufgenommen, in dem ich auf Arbeit war und arbeiten wollte. Da mein Mann im Schichtdienst arbeitet, kann ich nur vormittags arbeiten. Gab dann heute eine Terminaufstellung, an welchen TAgen ich arbeiten könnte. Diese Stunden hat er dann zusammengerechnet u. gemeint , d. es sich nicht lohnen würde arbeiten zu gehen. Kommende Woche bräuchte er mich nicht. Somit waren es dann auch noch weniger Stunden.Da ich im Gesundheitswesen arbeite, kann ich verschidene Tätigkeiten nicht mehr ausüben. Nun meine Frage: Auf der einen Seite soll ich arbeiten, der Chef kann mich aber nicht beschäftigen (weil Urlaubszeit ist). Habe keine versicherung. Soll ich mich familienversichern über meine Mann? Soll ich mich krankmelden, da ich schon verstärkte Wehentätigkeit habe. Er müßte mich doch wieder versichern, weil ich doch eigentlich wieder arbeiten soll. Vielen Dank im Voraus! holste


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Da Sie nicht fristgerecht den Antrag auf TZ gestellt haben, haetten Sie am 3. Geb. wieder arbeiten gehen muessen. Das ist Ihr Fehler u der AG haette Ihnen wegen nicht erfolgten Arbeitsantritt kuendigen koennen. Hat er aber scheinbar nicht. Warum Sie bei der KK abgemeldet sind, verstehe ich also nicht. Anspruch auf TZ haben Sie nicht u auch nicht auf bestimmte Zeiten. Versuchen Sie, mit dem AG eine Regelung zu finden (Urlaub o.a.) Liebe Gruesse, NB


Mitglied inaktiv

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Hi... Weiß nicht wo Du diese Informationen mit den "Elternzeitbeginn" 8 Wochen nach der Geburt her hast... Der AG hätte Dich vor dem "KIndesgeburtstag" gar nicht abmelden dürfen.... Achja, man bekommt doch auch ein Schreiben von der Krankenversicherung, wie es nun weiterhin aussieht... War zumindest bei mir so... Wenn der AG Dir "blöd" will und Du Deine alte Tätigkeit zu den vorhandenen ARbeitszeiten nicht ausführen kannst, könnte er Dir trotz Schwangerschaft kündigen. Allerdings ist das was anderes, wenn der AG mehr als 15 MItarbeiter hat, dann könnte man evtl. auf "veränderte" Arbeitszeiten klagen... Ich kenne es nur so, das der AG TZ zustimmen "muß" (bei mehr als 15 Mitarbeitern), das er sich aber nicht an die für die möglichen Kindesbetreuungszeiten halten muß. LG Peeka


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