Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Keine EZ beantragt-trotzdem kündigen ??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Keine EZ beantragt-trotzdem kündigen ??

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich war während meiner Schwangerschaft in einem Betrieb unter 10 Mitarbeitern in Festanstellung. Da mein Vorgesetzter alles andere als begeistert über meine SS war und mir das Leben schwer gemacht hat, ist es für mich unvorstellbar, nächstes Jahr dorthin zurückzukehren, was ihm auch bekannt ist. Deshalb habe ich auch keine Elternzeit beantragt. Vor kurzem habe ich die Ehefrau meines Chefs getroffen, die mir mitteilte, ich solle doch endlich meine Kündigung schreiben, sonst hätte der Betrieb mir gegenüber ja noch Verpflichtungen !? Welche Verpflichtungen denn ? Ich habe gedacht, ich würde bald mein Arbeitszeugnis und die restlichen Unterlagen erhalten und alles wäre vorbei. Muss denn jetzt einer von uns noch schriftlich kündigen ? Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ? Kündigungsfrist war laut AV vier Wochen. Und gibt es eine rechtliche Frist, bis wann mir mein Arbeitszeugnis geschrieben werden muss ? Mein Sohn ist jetzt vier Monate alt, bin also seit zwei Monaten nicht mehr im MuSchu. Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, puuh. Also: Sie sind ohne Grund (juristisch) von der Arbeit weggeblieben, denn Sie haben weder EZ beantragt noch schriftlich gekündigt. Sie sind nicht ind er EZ und ich würde mal ganz schnell klären, wie Sie kk-versichert sind. Da Sie selber die Beendigung verschuldet haben, werden Sie UU später beim AA gesperrt. Versuchen Sie, mit dem AG zu sprechen, damit er Ihnen nachträglich noch EZ gibt (falls die KK das mitmacht). Ohje. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hab ic das jetzt richtig verstanden? Du hattest in der SS Stress mit dem AG und bis deshalb einfach nach dem MuSchu nicht mehr hingegangen? Ohne EZ mitzuteilen, oder sonst was? wow.... mutig.... Fakt ist: der AG kann Dir in den ersten 4 Monaten nach der Geburt nur sehr schwer kündigen, aber Deine Arbeitsverweigerung (so sehe ich das aus deiner Schilderung) wäre selbst dann ein Grund zur fristlosen Entlassung (gewesen). Sprich mit denen, nimm wenn möglich nachträglich EZ, dann sieht man in deren Anschluß wie es weitergeht. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Arbeitsverweigerung würde ich nicht sagen. Bei einem Gespräch während der SS war beiden Parteien klar, dass ich nicht zurückkommen werde.Die Frage ist jetzt nur, ob ich, um zu einem Abschluss der Angelegenheit zu kommen, trotzdem kündigen soll/muss wg. dem Arbeitszeugnis und bis wann mir dieses dann ausgestellt werden muss, damit ich mich im nächsten Jahr woanders bewerben kann.


Mitglied inaktiv

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Auweia, das ist ja alles heikel - ein Arbeitszeugnis wäre mein kleinstes Problem. Wie bist du zur Zeit versichert ? was spricht denn gegen 1 Jahr Elternzeit ? Du solltest auf jeden Fall sofort die Situation klären !!!!


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