Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Recht auf Arbeitslosengeld nach EU?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein Recht auf Arbeitslosengeld nach EU?

Mitglied inaktiv

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Hallo Ich habe eine Frage. Meine Erziehungszeit läuft zum 1. Mai aus. Habe durch meine zwei Kinder 6 Jahre Erziehungsurlaub genommen und wollte nach der Zeit wieder anfangen bei meinem Arbeitgeber zu Arbeiten. Wurde aber jetzt gekündigt weil mein Arbeitgeber Insolvenz anmelden mußte. Daraufhin war ich Gestern beim Arbeitsamt um mich Arbeitslos zu melden. Kündigungsfrist läuft bis zum 31.07.2004 bin aber ab dem 01.05.2004 freigestellt. Laut Arbeitsamt habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, stimmt das? Ich stehe dem Arbeitsmarkt aber wieder zur verfügung. Hoffentlich können Sie mir helfen. Vielen Dank im vorraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ??? wenn Sie vorher die Anwartschaften erfüllen, verstehe ich das nicht. Wie war die Begründung? Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Die Begründung lautete das ich in den letzten 3 Jahren nicht mindestens ein Jahr(360 Kalendertage) gearbeitet, und damit kein Beitrag zur Bundesagentur für Arbeit entrichtet habe, und somit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen würde. Die Anwartschaft also nicht erfüllt wäre. Ich möchte nur wissen ob ich durch meinen EU (fast 6 Jahre)kein Recht mehr auf Arbeitslosengeld habe. Gruß Hov112


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