Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Anspruch auf das dritte Jaht Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein Anspruch auf das dritte Jaht Elternzeit?

Mitglied inaktiv

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Hallo, Anfang April 2006 wurde unsere erste Tochter geboren. Habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Ende April 2008 haben wir unsere zweite Tochter bekommen. Bin also gleich von der Elternzeit in den Mutterschutz übergegangen. Für unsere zweite Tochter habe ich 3 Jahre Elternzeit die im April 2011 beendet ist. Wollte jetzt noch das dritte Jahr von unserer ersten Tochter beantragen beim AG und der sagt ich hätte da kein Anspruch mehr drauf weil ich das damals nicht beantragt hätte. Ist das so? Kann ich da gar nichts mehr machen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Schöne Grüße Inga


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie damals ja zwei Jahre beantragt hatten, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf das 3. Jahr. Da Ihre Tochter beim 3. Jahr schon über drei ist, muss der Ag zustimmen. Laut BGH-Urteil braucht er betrieblcihe Gründe zur Ablehnung. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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hallo ich meine das dritte jahr des ersten kind verfällt!


Mitglied inaktiv

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Nun das 3. Jahr "verfällt" nicht. Aber der AG hat recht: Du hättest die Übertragung auf spätere Zeiten beantragen müssen und der AG muss da zustimmen. Steht im BEEG Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Was ist BEEG???


Mitglied inaktiv

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:-) Ist schon spannend, Du willst ein Gesetz nutzen, weißt aber nicht wie es heißt :-) http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Entschuldige bitte aber so ein Kommentar brauche ich jetzt echt nicht.


Mitglied inaktiv

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wenn du gesetze hier rein setzt dann schreib doch dazu welches es ist! sie hat doch garnicht geschrieben das sie das gesetz nutzen will! also verfällt das dritte jahr doch,da sie es nicht beantragt hat....


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