mama32
Hallo Frau Bader, mein Exfreund und ich sind getrennt, wohnen jedoch im Moment noch zusammen. Ich stehe kurz vor der Geburt. Ich möchte nach der Geburt in meine alte Heimat zurückziehen (ca. 500 km entfernt), da die momentane Situation alles andere als gesund ist. Ich habe noch einen 8 jährigen Sohn, der unter der Wohnsituation ebenfalls sehr leidet. Ein Umzug ist jedoch vorher jetzt nicht möglich. Mein Exfreund hat die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, ich habe jedoch das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn ich dann umziehe, könnte mein Exfreund sich das Sorgerecht einklagen und dafür sorgen, dass das Baby zu ihm kommt oder kann er es mir wegnehmen? Ich weiß, die Gesetze sind mittlerweile so, dass er sich das gemeinsame Sorgerecht einklagen kann. Ich bin echt verzweifelt und hoffe sie können mir schnell antworten. Vielen Dank!!!
Hallo, Sie können doch umziehen bevor der das gem. Sorgerecht durchgesetzt hat. Dann kann er es später nicht rückgängig machen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich pers. würde das Risiko nicht eingehen und def. vor der Geburt umziehen. Schaffst Du die Distanz nach der Geburt, darfst Du mit viel Pech für die Aufwendungen vom Vater bei Besuchen aufkommen. Bist Du nicht fix genug umgezogen aus welchen Gründen auch immer (Frühchen mit Startschwierigkeiten, Wochenbettdep. usw.) und brauchst die Einwilligung des Vaters für den Umzug des Kindes - wirds ganz düster für Deine Pläne.
mf4
So lange er das SR noch nicht hat kannst du ohne seine Zustimmung umziehen. Wenn du umgezogen bist kann er doch gern das halbe SR haben. Am Umzug kann er danach nichts mehr ändern. Als selbst AE gebe ich aber eines zu bedenken... 500 km sind kein Pappenstiel und dein Kind hat ein Recht seinen Vater kennen zu lernen. Ein geregelter Umgang und Aufbau einer Bindung bei 500km Entfernung... wie soll das gehen?
mf4
So stimmt das nicht ganz... NOCH hat er nicht das halbe SR und sie braucht seine Zustimmung nicht. Hat er das halbe SR und sie zieht dann um dann kann er dagegen klagen und dann trägt sie die Umgangskosten, weil sie durch Umzug den Umgang erschwert. Wenn Frau so eine Nummer durchziehen will dann müsste sie den Umzug heimlich vorbereiten, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion umziehen so lange sie noch nicht das halbe SR beantragt hat. Der Kindsvater muss schon ziemlich dumm oder faul sein, wenn er Interesse am Kind und geregeltem Umgang hat und sich nicht beeilt... dann hat er Pech.
Mitglied inaktiv
Ich schrieb, ist sie aus irgeldwelchen Gründen nicht schnell genug und er hat auch das Sorgerecht... dann wirds doof. Dann braucht sie seine Zustimmung und darf vermutlich auch noch seine Aufwendungen zahlen, wenn er überhaupt zustimmt.
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