Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kann mein zukunftiges kind im Ausland leben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kann mein zukunftiges kind im Ausland leben?

Tibo

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Hallo Frau Bader, ich komme aus Kamerun und bin von einem deutschstaatangehörigen(ursprünglich aus Kamerun) schwanger. Da ich noch Studentin und hier alleine bin, habe ich beschlossen mein zukünftiges Baby, zu meinen Eltern in Kamerun für etwa 3 Jahre zu betrauen, um mein Studium besser weiterzuführen. Ich möchte den wissen, ob es möglich ist, da mein baby deutscher sein wird. und wenn ja, hätte es auch in Kamerun Anspruch zu den deutschen Sozialrechten? danke für Ihre Antwort im voraus Beste Grüße Tibo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, keine Leistungen, wenn das KInd nicht in D lebt. Alleine die Frage finde ich fragwürdig, zumal Sie keine Deutsche sind. Liebe Grüße NB


Pamo

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Das Kind wird automatisch deutscher Staatsangehöriger, wenn auch nur 1 Eternteil Deutscher ist. Selbstverständlich darf es in Kamerun leben, wird aber im Ausland bspw kein deutsches Kindergeld erhalten bzw. du bekommst kein Elterngeld.


Mitglied inaktiv

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Wenn das Kind hier geboren wird, darf es aber ohne die Zustimmung des Vaters nicht ins Ausland verbracht werden. Wenn der Vater nicht angegeben wird, dann gilt er als "unbekannt" - dann bekommt das Kind aber auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.


Mitglied inaktiv

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Anspruch auf Sozialleistungen im Ausland besteht selbstverständlich nicht.


luvi

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Hallo, Nur wenn der Vater eine Vaterschaftsanerkennung macht, hat euer Kind deutscherl Staatsangehörigkeit. Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, kann er verhindern, dass das Kind Deutschland verlässt. Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, kann das Kind auch in Kamerun Leben. Sozialleistungen aus Deutschland bekommt es nicht, auch du bekommst kein Elterngeld, Kindergeld gibt es auch nicht. Aufenthaltserlaubnis abgeleitet vom Kind bekommst du auch nur, wenn du zusammen mit dem Kind hier lebst. Das war die rechtliche Seite. Menschlich finde ich, dass das überhaupt nicht geht, dass du dein Kind zu den Großeltern, die so weit weg leben, abgibst. Ich kann mir vorstellen dass es in Kamerun üblich ist, dass die Familie bei der Kinderbetreuung mithilft, aber da lebt man doch zumindest im gleichen Land. In Deutschland ist es möglich, dass du ein Kind auch ohne familiäre Unterstützung aufwachsen lassen kannst. Finanziell bist du abgesichert und Kinderbetreuung gibt es auch, gerade an Unis sind sie sehr gut organisiert. Ehrlich auf mich macht es den Eindruck, du willst das Kind nur, um dir den Aufenthalt in Deutschland zu sichern und die deutschen Sozialleistungen für das Kind zu bekommen, das nicht mal hier lebt. Für die Verhältnisse in Kamerun wäre das wahrscheinlich sehr viel Geld. Grüße Luvi


Sternenschnuppe

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Immerhin wird das Kind hier dem Standesamt gemeldet, dem Jugendamt und dann ist es weg ? Vorsorgeuntersuchungen etc. ? Die meisten Unis haben Kindergärten, kein Student muss sein Kind weggeben um zu studieren.


luvi

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Hallo Sternenschnuppe, Wer fragt denn nach Vorsorgeuntersuchungen? Wenn das Kind von Deutschland abgemeldet ist, keinen Wohnsitz mehr hier hat, ist das doch den Krankenkassen egal. Wer soll eine Mutter aus dem Ausland daran hindern, dass sie ihr Kind hier abmeldet? Sind diese U Untersuchungen denn überhaupt Pflicht? Überall in Deutschland? Für meinen jüngeren Sohn erhalte ich regelmäßige Erinnerungsschreiben von der Krankenkasse, für den großen noch nie. LG luvi


Sternenschnuppe

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War ein genereller Gedanke. Hatten hier ja schon ab und an die Frage das Kind zu den Großeltern geben zu wollen. Da schrieb Frau Bader dass das nicht so einfach geht. Daher frage ich mich ob es geht hier ein Kind zu bekommen und dieses dann an allen Behörden vorbei ins Ausland zu geben und selbst zu bleiben.


luvi

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Außerdem könnte das Kind ja auch in Kamerun geboren werden oder sonstwo und die Vaterschaft über die Botschaft anerkannt werden. So würde das Kind auch nicht hier beim Standesamt gemeldet werden. Sozialleistungen gibts halt keine, wenn das Kind nicht in Der lebt und das scheint sehr wichtig für die Fragesteller zu sein. Luvi


Sternenschnuppe

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Ich weiß nicht, vielleicht denke ich zu kompliziert. Aber dann könnte ja jeder Ausländer ein Kind bekommen , es wegschaffen, verkaufen oder sonstiges und könnte den Behörden sagen " ist bei meine. Eltern in XY " Und Deutsche dürfen ihre Kinder rechtlich nicht einfach so bei den Großeltern 300km weiter wohnen lassen. Daher kann ich mir nicht vorstellen dass das so einfach geht. Abgesehen von einer nicht existierenden Mutter-Kind Bindung bei der Entfernung. Da wird sie als Studentin wohl nicht alle paar Wochen hinfliegen können.


Mama-von-Linchen

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Überleg dir vor allem, was das für das Kind bedeutet. Ich habe in einer Jugendwohnung gearbeitet und da hatten wir genau so einen Fall. Das Mädchen ist, bis sie sechs war, von der Tante in Kamerun aufgezogen worden. Sie hielt sie auch für ihre Mutter. Dann holte die leibliche Mutter es zu sich ins vermeintlich reichere und bessere Deutschland. Das Mädchen hatte immer Heimweh. Fremdes Land, fremde Kultur und eine fremde Mutter. Sie hat es nie akzeptiert und kam freiwillig ins Heim. Der Kleinen hat damit niemand einen Gefallen getan...


luvi

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Das Kind ist wahrscheinlich nicht nur deutscher Staatsbürger. Was soll denn wer dagegen machen? Wenn das Kind in seinem Heimatland lebt, wird der deutsche Staat nicht die Herausgabe einfordern. So unüblich ist das übrigens gar nicht. Unterschied ist, dass die Kinder nicht hier geboren sind. Es kommen jedes Jahr mehrere ausländische Frauen nach D, kommen hierher zwecks Familienzusammenführung zum deutschen Mann und lassen ihre Kinder vorübergehend mehrere Jahre bei Verwandten im Ursprungsland. Ich kenne EU- Bürger von denen ein Elternteil mit oder ohne Kind hier lebt, arbeitet und der Rest im anderen Land ist. Man darf auch nicht vergessen, dass es in anderen Ländern große finanzielle Probleme gibt und die auch dort oft in einer anderen Gegend arbeiten und ihre Kinder nur selten sehen. Wie gesagt, das Kind könnte auch in Kamerun geboren werden, dann würde es D gar nicht mitbekommen, ob die Studentin ein Kind hat und wo das lebt. Was ich mir allerdings auch vorstellen könnte, ist, dass D Nachforschungen anstellt, wenn das Kind nicht mehr hier wohnt, die Mutter allerdings schon. Aber wie gesagt, was soll D dann machen? Es kann ja nicht im Ausland deutsches Recht anwenden. Evtl. die Aufenthaltserlaubnis der Mutter nicht verlängern? Luvi


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