Alicecarlotta
Hallo Frau Bader, habe folgende Frage: Mein Tochter lebt im Mittelamerika, ist also abgemeldet in Deutschland und somit auch nicht hier krankenversichert. Sie erwartet nun ihr 3. Kind und möchte in Deutschland entbinden. Gibt es eine legale Möglichkeit sich hier krankenversichern zu lassen, oder muss sie sämtliche Kosten, die hier für die Entbindung entstehenßt, selber tragen? Welche Voraussetzungen muss sie hier erfüllen, um sich krankenversichern zu lassen? Geht das nur über eine Privatversicherung? Meine gesetzlichen Krankenversicherung konnte mir das nicht genau 100% erklären, haben nicht richtig Bescheid gewußt. Danke für Ihre Rückantwort.
Hallo, eine dauerhafte Versicherung halte ich für problematisch - sie hat ja hier keinen Wohnsitz. In Amerika eine Auslandskrankenversicherung abschließen (mit Entbindung)? Sich ansonsten bei einer privaten verischeurng erkundigen, ob man sich dort befristet versichern kann (denke ich aber nicht bei Schwangerschaft). Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Ist ihre Tochter deutsch oder braucht sie ein Visum? Nur zur Entbindung nach Deutschland kommen, wird schwierig bzw. teuer. Wenn sie aber wieder in Deutschland leben würde, könnte sie sich ja hier anmelden und krankenversichern (ca. 150 Euro monatlich) und irgendwann wieder mit dem Baby nach Mittelamerika zurück. Wenn sie ein Visum braucht, ist das etwas komplizierter. LG Luvi
luvi
Mit Krankenversicherung meinte ich die gesetzliche Pflichtversicherung, das Kind wäre beitragsfrei mit der Mutter nach der Geburt versichert. Nachtrag: Aufgenommen werden muss sie von der letzten Krankenversicherung, bei der sie versichert war ( hat man mir vor langer Zeit mal gesagt). Luvi
Alicecarlotta
Hallo Luvi, meine Tochter hat die deutsche Staatsangehörigkeit, lebt und ist verheiratet in Costa Rica, hat für dieses Land auch ein Visum. Sie möchte also nur für die Geburt (möglicherweise für ein paar Monate vorher) nach Deutschland kommen und hier entbinden. Sie müßte sich also anmelden? Müßte sie nicht um hier gesetzl. krankenversichert zu werden einige Monate leben?, damit die KK sie wieder aufnimmt?
luvi
Hallo, Ich sehe da kein Problem. Sie wird vor der Geburt ja mehrere Monate hier sein und wahrscheinlich auch nicht 3 Tage nach der Geburt fliegen. Sie darf ja als Deutsche hier wohnen. Sie soll sich hier in Deutschland anmelden, dann muss sie sich sowieso versichern. Wenn sie vor dem Auslandsaufenthalt gesetzlich versichert war, müssen die sie auch aufnehmen. Sie muss ja auch nicht sagen, dass das nur vorübergehend sein soll. Soll die ganze Familie mit nach D kommen? Visum notwendig für den Papa? LG luvi
Lina_100
Eine legale Möglichkeit besteht. Das über die GKV laufen zu lassen unter Verschweigen der Tatsache, dass der Aufenthalt hier nur vorübergehend und zum Zwecke der Geburt erfolgt dürfte unter Sozialversicherungsbetrug fallen
luvi
Hallo, Ich gehe davon aus, dass sie mehrere Monate in Deutschland bleiben wird. Ab wie vielen Monaten Aufenthalt in Der muss man sich hier melden? Sind das 6 Monate? LG luvi Allerdings würde ich es mir gut überlegen, ob ich extra zur Geburt nach D kommen würde, wenn die restliche Familie im Ausland ist. Eines meiner Kinder ist in Südamerika geboren. Ich hab mich dort sehr gut betreut gefühlt und ganz toll hab ich gefunden, dass wir nach der Geburt ein Familienzimmer hatten und auch der Vater dort übernachten konnte. Die Zeit im Krankenhaus war für mich dort schöner als in D. LG luvi
mimipop
Hallo Alicecarlotta, könntest du mir sagen wie das letztendlich mit deiner Tochter ausgegangen ist? Konnte sie in DE entbinden und wie? Bin in einer sehr ähnlichen Situation und habe jetzt auch noch etwas von einer freiwilligen Krankenversicherung gelesen, die man bei der Gesetzlichen machen kann... Danke und Gruß, Mimi
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