Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mein Urlaub verfallen??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann mein Urlaub verfallen??

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bin Ende Februar 2014 schwanger geworden und habe Ende November entbunden. In der 6. Schwangerschaftswoche bekam ich vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot für die komplette Schwangerschaft wegen fehlender Immunität. Nun wurde mir gesagt, dass mein Urlaub verfallen ist und ich diesen nicht mehr nehmen kann. Meine Frage ist, ob das rechtens ist!? Schliesslich habe ich keine Möglichkeit gehabt diesen zu nehmen! Eine Kollegin hat vor 2 Monaten wieder ihre Arbeit aufgenommen konnte aber ihren gesamten Resturlaub nach der Elternzeit noch nehmen, da sie ihre Arbeitsstunden nicht reduziert hat und das somit nicht aufgefallen ist, dass der Urlaub angeblich verfällt. Ich habe nun das Pech, dass ich meine Stunden reduziert habe und durch die Vertragsänderung anscheinend genauer hingesehen wurde. Sollte das hier nicht auch gleich gehalten werden? Über eine Antwort freue ich mich sehr !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt Gesetz dürfen Sie den Resturlaub in dem Jahr nehmen, in dem die EZ endet und im Folgejahr. Wenn es VZ Urlaub ist, muss er auch nach VZ vergütet werden Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hattest Du Deinen Jahresurlaub denn schon geplant und genehmigt bekommen ? Wenn ja für wann war der jeweils geplant ? Der gilt dann als genommen bis Beginn Mutterschutz zumindest. Ist er noch nicht genehmigt gewesen dann steht er noch. Und muss gegeben werden. Einschliesslich Januar 2015, da war ja auch noch Mutterschutz.


Mitglied inaktiv

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Nein, der Urlaub war noch nicht verplant und auch nicht genommen. Ich war allerdings zwei Jahre in Elternzeit. Nun heißt es, dass mein Urlaub im Dezember 2015 verfallen ist!


Mitglied inaktiv

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Was genau bedeutet Stunden reduziert? Hast Du einen neuen Arbeitsvertrag gemacht und bei dem dann festgelegt das du in Zukunft weniger Stunden dauerhaft arbeitest. Oder arbeitest Du jetzt weniger Stunden wie vor der Geburt innerhalb der Elternzeit? Theoretisch könntest Du dich noch in EZ befinden. Und in dieser darf ja gearbeitet werden bis zu 30 Std die Woche. Dann wird aber am eigentlichen Vertrag nichts geändert, der gilt weiterhin, also auch die mit dem Vollzeitvertrag verbundenen Urlaubstage. Und er ruht ja noch, der dort geltende Urlaubsanspruch wäre also noch gar nicht relevant. Und für die Zeit wo du innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeitest erwirbst du unabhängig davon neuen Urlaubsanspruch.


Sternenschnuppe

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Dein Urlaub verfällt dann mit Ablauf 2017 wenn Du dieses Jahr wieder arbeiten gehst. Guck mal hier : http://www.dbb.de/der-dbb/frauen/urteile/elternzeit/resturlaub-nach-elternzeit-muss-in-vollem-umfang-erhalten-bleiben-eugh.html


Mitglied inaktiv

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Da habe ich mich falsch ausgedrückt :) Ich werde nach der Elternzeit, diese endet im November, nicht mehr Vollzeit, sondern Teilzeit arbeiten. Den Geänderten Vertrag habe ich noch nicht ! Während der EZ war bzw bin ich nicht erwerbstätig


Mitglied inaktiv

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Aber warum verzichtest Du auf das letzte Jaht Elternzeit? Und damit auf eben den besonderen Kündigungsschutz unter anderem? Elternzeit bedeutet nicht das Du daheim belieben musst und nicht arbeiten darfst, sondern es bedeutete lediglich das dein eigentlicher Vertrag weiter ruht. udn du eben besonders geschützt bist. Warum verlängerst Du nicht um das eine Jahr die Elternzeit und arbeitest innerhalb dieser in Elternzeit? Das ist wie gesagt möglich un immer zu empfehlen. Außer man will sich das eine Jahr für bis zur Einschulung aufheben, dann musst Du das aber auch entsprechend mitteilen.


Behnke

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Auch geplanter und genehmigter Urlaub verfällt nicht während eines BV. Dies ist eine seit 2002 veraltete Rechtssprechung. Siehe auch hier, letzter Satz:https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mutterschutz-54-beschaeftigungsverbot-und-urlaub_idesk_PI13994_HI712145.html hier sind auch alle anderen Fristen aufgeführt.


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