Elva_33
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen zum Thema Elternzeit: Ich habe im Oktober 2012 mein erstes Kind geboren und habe ab Geburt 2 Monate Elternzeit beantragt. Nun habe ich bereits im Mai 2014 (also nur 1 Jahr und 7 Monate später) mein zweites Kind geboren und wieder 2 Jahre Elternzeit beantragt. Diese Elternzeit hatte ich auf drei Jahre (also das Maximum) verlängert. - Sind die verbleibenden 5 Monate der ersten, beantragten Elternzeit verfallen oder können Sie noch mal 'genutzt' werden? - So oder so habe ich von Kind 1 ja noch ein weiteres Jahr Elternzeit "übrig", das ich nutzen kann, oder? Ich will nicht wirklich an meine bisherige Arbeitsstelle zurückkehren, möchte aber die Elternzeit so lange wie möglich nutzen. Vielen Dank für Ihre Antwort! Freundliche Grüße
Hallo, Sie können, wenn der Arbeitgeber zustimmt, bis zu zwölf Monate bis zum achten Geburtstag übertragen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Maximal wären 12 Monate über, wenn Du sie Dir damals hast übertragen lassen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag. Wenn nicht,dann wäre es reine Kulanz des AG. Diese 12 Monate müssen 13 Wochen vorher angemeldet werden.
Ähnliche Fragen
Wenn Elternzeit beantragt und genehmigt wurde, aber es kommt ein Geschwisterkind dazwischen, ist die restlische Elternzeit (ab Mutterschutz des 2. Kindes) verloren, oder kann man es übertragen ?
Ich bin seit April 2012 in Elternzeit für 2 Jahre, habe noch von 2011 und 2012 Resturlaub und Überstunden welche ich während der Schwangerschaft nicht abbauen konnte. Mein Arbeitgeber wollte keine Auszahlung sondern den Urlaub und die Überstunden aufheben bis ich wieder nach der Elternzeit arbeiten komme (April 2014). Nun bin ich aber erneut schwan ...
Hallo Frau Brader, meine Tochter ist im März2007 geboren und ich habe direkt nach der Geburt 1,5 Jahre Elternzeit genommen/beantragt. Ich habe nicht schriftlich darauf hingewiesen, dass ich gerne das 3. Elternzeitjahr bis zum 8. Lenbensjahr nehmen möchte, nun habe ich Anfang Februar mein drittes Jahr ab Mitte August schriftlich beantragt. Mein AG ...
Hallo Frau Bader, liebe Leser, ich hätte eine Frage zum Thema Jahresurlaub. Und zwar ist es so, dass ich letztes Jahr mein Baby bekommen habe und die letzten drei Wochen vor dem Mutterschutz noch Urlaub hatte. Jetzt ist es so, dass ich kurz vor Antritt des Urlaubs ins Krankenhaus musste und auch noch einige Tage im Urlaub selbst noch dort war. ...
Hallo Frau Bader, Herzlichen Dank für ihre vorherige Antwort. Vertiefend hätte ich noch einenFrage: - bei Geburt des Kindes März 2009 habe ich ein Jahr Elternzeit beim vorherigen AG beantragt. Ich habe beim vorherigen AG nicht angemeldet, dass ich weitere Elternzeit nach dem 3. aber vor dem 8. Geburtstag des Kindes nehmen will. Mein jetzi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte meine im Juli verlängerte Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist für mein 2. Kind vorzeitig beenden. Was passiert mit den restlichen Monaten? Wird die vorzeitige Beendigung als Verzicht angesehen oder darf man noch einen Antrag auf Übertragung bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres stellen? Vi ...
Hallo. Ich habe seit Dezember 2016 ein Baby. Zuvor wollte ich im September meinen Resturlaub nehmen sowie meine Überstunden (22h) nehmen. Dieses wurde mir genehmigt, doch kurz vorher, ca. 4 Tage, bekam ich wegen Komplikationen in der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft. Nun habe ich 2 Jahre Elternzeit. Was ist mit ...
Hallo, ich befinde mich in einem Arbeitsverhältnis und schaffe es nicht vor dem Mutterschutz und der Elternzeit meinen Urlaub zu nehmen. Verfallen meine Urlaubstage oder wie sieht es rechtlich aus? Vielen Dank für die Antworten
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita