Elva_33
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen zum Thema Elternzeit: Ich habe im Oktober 2012 mein erstes Kind geboren und habe ab Geburt 2 Monate Elternzeit beantragt. Nun habe ich bereits im Mai 2014 (also nur 1 Jahr und 7 Monate später) mein zweites Kind geboren und wieder 2 Jahre Elternzeit beantragt. Diese Elternzeit hatte ich auf drei Jahre (also das Maximum) verlängert. - Sind die verbleibenden 5 Monate der ersten, beantragten Elternzeit verfallen oder können Sie noch mal 'genutzt' werden? - So oder so habe ich von Kind 1 ja noch ein weiteres Jahr Elternzeit "übrig", das ich nutzen kann, oder? Ich will nicht wirklich an meine bisherige Arbeitsstelle zurückkehren, möchte aber die Elternzeit so lange wie möglich nutzen. Vielen Dank für Ihre Antwort! Freundliche Grüße
Hallo, Sie können, wenn der Arbeitgeber zustimmt, bis zu zwölf Monate bis zum achten Geburtstag übertragen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Maximal wären 12 Monate über, wenn Du sie Dir damals hast übertragen lassen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag. Wenn nicht,dann wäre es reine Kulanz des AG. Diese 12 Monate müssen 13 Wochen vorher angemeldet werden.
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