Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann Elternzeit verfallen?

Frage: Kann Elternzeit verfallen?

kirshinka

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Hallo Frau Bader, Herzlichen Dank für ihre vorherige Antwort. Vertiefend hätte ich noch einenFrage: - bei Geburt des Kindes März 2009 habe ich ein Jahr Elternzeit beim vorherigen AG beantragt. Ich habe beim vorherigen AG nicht angemeldet, dass ich weitere Elternzeit nach dem 3. aber vor dem 8. Geburtstag des Kindes nehmen will. Mein jetziger (anderer) AG sagt jetzt, er würde diese verschobene Elternzeit ja gerne genehmigen, aber weil ich sie nie angemeldet hätte, sei sie jetzt verfallen. Stimmt das? Und wenn ja, kann ich das ändern? Wenn nicht, was muss ich vorlegen? Bzw. Welcher Paragraf ist zuständig? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die EZ (bis zu 12 Mo.) mit Frist von 7 Wo. bis zum 8. LJ des Kindes beantragen - haben aber keinen Anspruch. Liebe Grüße NB


CKEL0410

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Ja. Aber auch wrnn du sie beim alten ag angemeldet hättest, glaube ich wurde das nicht auf den neuen ag übergehen.


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