himmelblau
Hallo Frau Brader, meine Tochter ist im März2007 geboren und ich habe direkt nach der Geburt 1,5 Jahre Elternzeit genommen/beantragt. Ich habe nicht schriftlich darauf hingewiesen, dass ich gerne das 3. Elternzeitjahr bis zum 8. Lenbensjahr nehmen möchte, nun habe ich Anfang Februar mein drittes Jahr ab Mitte August schriftlich beantragt. Mein AG ist nun der Meinung, dass er mir mein drittes Jahr nicht genehmigen muss. Kann der AG es ablehnen? Vielen Dank
Hallo, ja, darauf besteht kein Anspruch. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Die Übertragung von Elternzeit ist schriftlich zu beantragen! Da du das nicht gemacht hast, kann dein AG das sehr wohl ablehnen - Sorry! Gruß Sabine
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