smra030
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte im Januar 2015 mein zweites Kind und habe bei meinem Arbeitgeber die 1. Elternzeit (in Teilzeit) wegen Mutterschutz vorzeitig beendet. Über das 3. Jahr der 1. Elternzeit wollte ich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, dies habe ich auch schriftlich im 1. Elternzeitantrag und in dem Schreiben zur vorzeitigen Beendigung der 1. Elternzeit formuliert. Gerne würde ich das 3. Jahr aus der 1. Elternzeit nicht verfallen lassen. Nun steht der Antrag für die 2. Elternzeit an. Ich würde mich auch dort wieder für zwei Jahre festlegen und zu einem späteren Zeitpunkt das 3. Jahr einreichen. Verfällt dann das 3. Jahr aus der 1. Elternzeit? Muss ich es direkt im Anschluss an die 2. Elternzeit nehmen? Oder wie geht man das am besten an, dass man die vollen 6 Jahre Elternzeit für beide Kinder nutzen kann?
Hallo, bei Kind 2 können Sie 2 Jahre beantragen u dann das 3. Jahr ohne seine Zustimmung nehmen und auch verschieben (wenn das Kidn 2015 geboren wird). Bei Kind 1 brauchen Sie die Zustimmung, wenn Sie die Zeit nach dem 3. Geb. nehmen wollen Liebe Grüße NB
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Hallo, ich habe zwei Fragen: 1) Laut Gesetz kann man das 3. Jahr der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers aufschieben. Wie ist das, wenn abzusehen ist, dass man den Arbeitgeber wechseln muss (weil der alte insolvent wird oder das operative Geschaeft einstellt)? Hat man bei einem eventuellen neuen Arbeitgeber eine Chance (oder sogar ein ...
Hallo Frau Bader, ist es möglich bereits genommene Elternzeit (3. Jahr) nach 5 genommenen Monaten für eine TZ-Tätigkeit beim selben AG zu unterbrechen und die übrigen 7 Monate dann auf zu schieben? Der AG möchte die TZ-Beschäftigung. Ich würde mir gerne die 7 Monate noch aufsparen für den Fall der Fälle. Herzliche Grüße Steffi
Sehr geehrte Frau Bader, meine dreijährige Elternzeit endet am 4.Mai 2014. Da meine Tochter erst im September 2014 in den Kindergarten gehen kann, - Aufnahme erfolgt im August + Eingewöhnung, - würde ich gern erst im September 2014 arbeiten gehen. Wie kann ich meine Rückkehr nach der Elternzeit um 4 Monate verschieben? Mein derzeitiger Vertra ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
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