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Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte im Januar 2015 mein zweites Kind und habe bei meinem Arbeitgeber die 1. Elternzeit (in Teilzeit) wegen Mutterschutz vorzeitig beendet. Über das 3. Jahr der 1. Elternzeit wollte ich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, dies habe ich auch schriftlich im 1. Elternzeitantrag und in dem Schreiben zur vorzeitigen Beendigung der 1. Elternzeit formuliert. Gerne würde ich das 3. Jahr aus der 1. Elternzeit nicht verfallen lassen. Nun steht der Antrag für die 2. Elternzeit an. Ich würde mich auch dort wieder für zwei Jahre festlegen und zu einem späteren Zeitpunkt das 3. Jahr einreichen. Verfällt dann das 3. Jahr aus der 1. Elternzeit? Muss ich es direkt im Anschluss an die 2. Elternzeit nehmen? Oder wie geht man das am besten an, dass man die vollen 6 Jahre Elternzeit für beide Kinder nutzen kann?
Hallo, bei Kind 2 können Sie 2 Jahre beantragen u dann das 3. Jahr ohne seine Zustimmung nehmen und auch verschieben (wenn das Kidn 2015 geboren wird). Bei Kind 1 brauchen Sie die Zustimmung, wenn Sie die Zeit nach dem 3. Geb. nehmen wollen Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, ist es möglich bereits genommene Elternzeit (3. Jahr) nach 5 genommenen Monaten für eine TZ-Tätigkeit beim selben AG zu unterbrechen und die übrigen 7 Monate dann auf zu schieben? Der AG möchte die TZ-Beschäftigung. Ich würde mir gerne die 7 Monate noch aufsparen für den Fall der Fälle. Herzliche Grüße Steffi
Sehr geehrte Frau Bader, meine dreijährige Elternzeit endet am 4.Mai 2014. Da meine Tochter erst im September 2014 in den Kindergarten gehen kann, - Aufnahme erfolgt im August + Eingewöhnung, - würde ich gern erst im September 2014 arbeiten gehen. Wie kann ich meine Rückkehr nach der Elternzeit um 4 Monate verschieben? Mein derzeitiger Vertra ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
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