smra030
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte im Januar 2015 mein zweites Kind und habe bei meinem Arbeitgeber die 1. Elternzeit (in Teilzeit) wegen Mutterschutz vorzeitig beendet. Über das 3. Jahr der 1. Elternzeit wollte ich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, dies habe ich auch schriftlich im 1. Elternzeitantrag und in dem Schreiben zur vorzeitigen Beendigung der 1. Elternzeit formuliert. Gerne würde ich das 3. Jahr aus der 1. Elternzeit nicht verfallen lassen. Nun steht der Antrag für die 2. Elternzeit an. Ich würde mich auch dort wieder für zwei Jahre festlegen und zu einem späteren Zeitpunkt das 3. Jahr einreichen. Verfällt dann das 3. Jahr aus der 1. Elternzeit? Muss ich es direkt im Anschluss an die 2. Elternzeit nehmen? Oder wie geht man das am besten an, dass man die vollen 6 Jahre Elternzeit für beide Kinder nutzen kann?
Hallo, bei Kind 2 können Sie 2 Jahre beantragen u dann das 3. Jahr ohne seine Zustimmung nehmen und auch verschieben (wenn das Kidn 2015 geboren wird). Bei Kind 1 brauchen Sie die Zustimmung, wenn Sie die Zeit nach dem 3. Geb. nehmen wollen Liebe Grüße NB
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