Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe zwei Fragen: 1) Laut Gesetz kann man das 3. Jahr der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers aufschieben. Wie ist das, wenn abzusehen ist, dass man den Arbeitgeber wechseln muss (weil der alte insolvent wird oder das operative Geschaeft einstellt)? Hat man bei einem eventuellen neuen Arbeitgeber eine Chance (oder sogar ein Recht), das 3. Jahr noch zu beantragen? 2) Zu welchem Zeitpunkt muss man die Elternzeit fuer das zweite Kind beantragen, wenn die Geburt in die bereits beantragte Elternzeit fuer das erste Kind faellt? Wieviel Elternzeit steht dann ueberhaupt zu? Andrea
Hallo, 1.Neuer Antrag neue Genehmigung 2.Üblicherweis nimmt man den ersten EU zu Ende und danach den 2. Der geht dann bis zum 3. Geb. des 2. Kindes. Wenn man noch Zeit übrig hat,kann man Übertrag beantragen Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, meine dreijährige Elternzeit endet am 4.Mai 2014. Da meine Tochter erst im September 2014 in den Kindergarten gehen kann, - Aufnahme erfolgt im August + Eingewöhnung, - würde ich gern erst im September 2014 arbeiten gehen. Wie kann ich meine Rückkehr nach der Elternzeit um 4 Monate verschieben? Mein derzeitiger Vertra ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte im Januar 2015 mein zweites Kind und habe bei meinem Arbeitgeber die 1. Elternzeit (in Teilzeit) wegen Mutterschutz vorzeitig beendet. Über das 3. Jahr der 1. Elternzeit wollte ich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, dies habe ich auch schriftlich im 1. Elternzeitantrag und in dem Schreiben zur vorzei ...
Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025 Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
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Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
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