Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann man das 3.Elternjahr "splitten"?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann man das 3.Elternjahr "splitten"?

Mama1

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Ich habe 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angegeben.Möchte nun aber um 2 Monate verlängern.Was passiert mit den restlichen 10 Monaten Elternzeit?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die können Sie bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen. Ob es hierzu der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, hängt davon ab, wann das Kind geboren ist. Liebe Grüße NB


Nerwen86

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Diese Frage würde ich gern erweitern. Habe ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt und bräuchte aus gesundheitlichen Gründen meiner Tochter weitere 6 Monate. Verlänger ich um ein komplettes Jahr, geh nach 6 Monaten aber wieder während der Elternzeit arbeiten - mit Sonderkündigungsschutz und nicht mehr als 30Std/Woche? Denn so oder so möchte ich dann nur Teilzeit arbeiten auch nach der Elternzeit und nicht meinen 40Std Vertrag aufleben lassen. Oder kann man nach der neuen Regelung (Geburt 1.12.15) 6 Monate für später aufheben?


Mitglied inaktiv

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Ja kann man. Du Kannst auch am Wunschtermin zB einem 1ten wieder arbeiten gehen - sofern der Tag eben vor dem 3ten Geburtstag liegt. Die restliche zeit kannst Du die für später übertragen lassen - mach das schriftlich. dann kannst Du die Zeit bis zur Einschulung noch nutzen. Da du mindestens 2 Jahre EZ gemeldet hattest, brauchst Du zur Verlängerung auch nicht die Zustimmung des AG. Allerdings musst Du die Verlängerung meines Wissens nach 7 Wochen vorher dem AG mitteilen.


Mitglied inaktiv

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Wenn Du vor hast eh danach nur TZ zu arbeiten dann verlängere bis zum 3ten Geburtstag. Dieser wäre dann dein erster Arbeitstag an dem Du wieder VZ arbeiten müsstest. Sage dem AG am besten dabei auch, das du überlegst nach 6 Monaten in TZ bis zu 30 Std innerhalb !!! der EZ zu arbeiten. Gerade wenn es Deiner Tochter gesundheitlich nicht gut geht und du nicht weißt was kommt. Sollte es ihr dann nicht besser gehen kannst Du immer noch daheim bleiben - falls doch eben dann im Schutze der EZ testen wie es mit dem Arbeiten klappt. Solange Du in EZ bist - egal ob daheim oder arbeitend - genießt Du nämlich Kündigungsschutz. Wenn Dein AG keinen TZ-Platz hat, dann kannst Du mit dessen Zustimmung dir auch bei einem anderen AG dann einen TZ-Job suchen - befristet auf die EZ. Eine weitere Verlängerung der EZ dagegen kann schwieriger werden. Und die Entscheidung ob und in wie weit Du TZ arbeitest nach der EZ kannst Du dann immer noch etwa 3,5-4 Monate vor EZ-Ende treffen. Ausreichend zeit mit dem AG zu verhandeln oder notfalls zu kündigen. Klar kannst Du auch splitten wie die andere Fragende. Und für später aufheben. Wenn Du aber eh vor hast so schnell nicht weider VZ zu arbeiten würde ich die EZ komplett jetzt nutzen.


Mama1

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Was meinen Sie mit es wäre abhängig wann das Kind Geburtstag hat?Ich bin bis August noch in Elternzeit.Und kann der Arbeitgeber die Verlängerung um 2 Monate ablehnen oder "muss" er der Verlängerung zustimmen?


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