Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich unserem Sohn meinen Namen geben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich unserem Sohn meinen Namen geben?

Xela13

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Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt unseres Sohnes vereinbarten wir das gemeinsame Sorgerecht und das er den Namen des Vaters erhalten soll. Denn Heirat war geplant. Nun kam es aber nicht dazu. Kann ich jetzt beantragen das unser Sohn wieder meinen Nachnamen erhält. Er wird 3 Jahre alt. Vielen Dank Mit freundlichen Grü


Sternenschnuppe

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Nein, Eure geplatzte Hochzeit hat nix mit seiner Vaterschaft zu tun. Er bleibt der Vater und ihr habt Euch dafür entschieden und eine Urkunde unterschrieben, dass das Kind seinen Namen tragen soll.


Mitglied inaktiv

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Nein, deshalb wird immer wieder dazu geraten, das Kind erst einzubenennen wenn geheiratet wird. Das wäre dann problemlos möglich gewesen. Jetzt im Nachhinein nur wegen geplatzter Hochzeit geht nicht.


Xela13

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Danke für die schnellen Antworten! Wir wollten uns ein paar Behördengänge ersparen, darum die Namensgebung schon vor der Geburt/Heirat. Ich weiß man sollte solche Sachen von Anfang gründlich überlegen, nur bei uns war von Anfang an alles ein bißchen viel auf einmal. Der Grund warum ich nochmal nachfrage ist: Unser Sohn kam mit einem Herzfehler und behindert auf die Welt. Unzählige Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Operationen folgten und begleiten uns weiter. Dorthin begleite nur ich unseren Sohn. Es ist oft schwierig mit unseren verschiedene Nachnamen. Ich muß oft beweisen das ich auch die Mutter bin und werde eben auch mit dem Nachnamen meines Freundes angesprochen. Und das wollte ich fragen ob dies möglich gewesen wäre zu ändern. Also überhaupt keine Chance? Sorry wenn ich nochmal nachfrage! Danke! Viele Grüße


Sternenschnuppe

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Nein, keine Chance. Geburtsurkunde in Kopie dabeihaben und Ausweis. Ihr wechselt ja auch nicht immerzu das Krankenhaus oder ? Dann kennen sie Dich doch schon. Alles Gute für Deinen Sohn.


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