Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich nach 2 Jahren Elternzeit arbeiten gehen für ca. 1 Monat?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich nach 2 Jahren Elternzeit arbeiten gehen für ca. 1 Monat?

sofia1981

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Hallo? Ich bin zurzeit bis zum 03.02.2013 in dem 2ten Elternzeitjahr. Jetzt wollte ich wieder Vollzeit arbeiten gehen, aber ich bin schwanger und werde vorraus. am 13.05.2013 mein 2tes Kind bekommen. Wie ist es mit meiner Arbeit? Kann der Arbeitgeber mich kündigen? Ich habe auch noch 10 Tage Resturlaub bei meiner Firma. Wenn ich ca. 1,5 Monate wieder vollzeit arbeiten gehe, bekomme ich Mutterschutzgeld 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach und wieviel? Kann ich das auch beim Elterngeld mit angeben?Ich hatte 1500 Euro netto verdient. Wie ist es mit der Krankenversicherung? Bin ich weiterhin so versichert und geht es irgendwann in der Familienversicherung, da ich jetzt auch verheiratet bin? Oder ist es besser wenn ich ein 3tes Jahr beantrage? mfG Sofia Kiparissi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie schwanger sind, kann der AG nicht kündigen. Ansonsten haben Sie keinen Anspruch, vor Ende der EZ wieder VZ arbeiten zu gehen. Den Urlaub kann man nicht mehr nach einer zweiten EZ nehmen, er sollte also zwischen dem Ende der ersten u Beginn der zweiten EZ genommen werden. Ansonsten bekommen Sie volles MG Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Der AG kann dich nicht kündigen, denn du bist schwanger! Du müsstest nach der EZ wieder Vollzeit arbeiten gehen, kannst natürlich auch deinen Resturlaub in Anspruch nehmen, sowie den Urlaub, der dir durch den neuen Mutterschutz und die Zeit dazwischen entsteht. (Februar bis Juli = 6 Monate = halber Jahresurlaub). Wenn du das machst, bekommst du im Mutterschutz das Mutterschaftsgeld für den vollen Lohn! Beim Elterngeld wird dir das nicht viel weiterhelfen! Da du in den letzten 12 Monaten vor der Geburt nicht bzw nur 1-2 Monate gearbeitet hast, wird es auf den Mindestsatz von 375 Euro hinauslaufen. Du bist während der EZ krankenversichert, ebenso während deiner Arbeit/Urlaub/Mutterschutz und der neuen Elternzeit, solange du einen Arbeitgeber hast. Die Familienversicherung würde dich treffen, wenn du nach der EZ ohne Job und ohne staatliche Leistungen wärst. Für das dritte Jahr würde ich schriftlich auf Übertragung über den dritten Geburtstag hinaus bitten. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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die Elternzeit bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes zu verlängern und sich den Rest zu sichern. So müsstest Du die 6 Wochen nicht hin, behältst Deinen Urlaub und bekommst auch das volle Mutterschaftsgeld. Je nachdem was Du arbeitest würde sich eine neue Einarbeitung ja wirklich nicht lohnen. Das mit dem Verlängern bis zum neuen Mutterschutz geht auf jeden Fall. Und da Du schwanger bist, bist Du weiterhin unkündbar.


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