Mitglied inaktiv
Meine Sohn wurde 2005 geboren, als ich selbständig arbeitete. Ich hatte also nie Elternzeit in Anspruch genommen. 2010 begann ich eine angestellte Tätigkeit. Nun würde ich gern auf das Recht des Inanspruchnahme der Elternzeit zurückgreifen, da mein Sohn in die Schule kommt und ich noch 2 ältere Kinder habe und dadurch wenig Zeit habe. Kann ich jetzt noch einen Antrag auf Elternzeit an den Arbeitgeber stellen?
Hallo, ja, Sie können bis zu zwölf Monaten Eltern Zeit in Anspruch nehmen, wenn ihr Arbeitgeber zustimmt. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Mit Zustimmung des AG ja, sonst nicht! LG Sabine
p.feth
klares......nein!......die elternzeit ist im anschluss an den "mutterschutz" zu nehmen und kann nach geburt für maximal 3 jahre genommen werden! bei vätern gilt das gleiche! "nur das die eben keinen mutterschutz haben", und somit direkt mit der geburt in die elternzeit gehen können! dabei gilt im falle das sich mutter und vater abwechseln, das im gesamten 3 jahre nicht überschritten werden dürfen! ...anmerkung! nach so langer zeit zu merken, das man vielleicht was versäumt hat, lässt in mir die frage aufkommen; ob nicht die motivation bei dieser frage eher einen anderen, "persönlichen" hintergrund hat! mfg p.feth
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