Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich meine Restelternzeit wieder aufnehmen?

Frage: Kann ich meine Restelternzeit wieder aufnehmen?

Palladon

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im April 2013 eine Tochter geboren und war dann bis Oktober 2014 16 Monate) in Elternzeit (mein Mann ebenso 2 Monate). Bei der Beantragung habe ich auch ein Übertragung von 12 Monaten bis zum 8. Lj mitbeatragt - dies wurde auch vom AG genehmigt. Aktuell arbeite ich wieder. Wie verhält es sich nun wenn ich z.B. ab März 2015 den Rest meiner Elternzeit aus verschiedenen Gründen nehmen will: 1. Kann ich das so einfach, also ohne Zustimmung des AG, weil das Kind ja das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat? 2. Wie lange müsste ich das vorher anmelden (7 Wochen?) 3. Kann ich dann maximal die 12 "übertragenen" Monate nehmen oder automatisch alle Rest-Monate bis zum 3. Geburtstag meiner Tochter? Haben Sie vielen Dank für die Beantwortung! Schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie weniger als 2 Jahre EZ beantragt hatten, muß der AG nicht zustimmen. Frist 7 Wo. schriftlich. Sie können dann aber auch noch die restlichen 8 Mo. nehmen und die 12 weiteren aufheben. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Das dritte (übertragene) Jahr brauchst du dafür nicht unbedingt. Ab dem 2. Geburtstag kannst du die restlichen Anteile (8 Monate) von Jahr 2 nehmen. Dazu brauchst du auch nicht die Zustimmung des AG. Da wäre die Anmeldefrist 7 Wochen vor Beginn. Dann hast du immer noch die 12 Monate vom "dritten Jahr". Wenn es unbedingt ab März sein muss, dann benötigst du die Zustimmung des AG. Gruß Sabine


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