Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich meine Kinder sofort aus dem Heim holen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich meine Kinder sofort aus dem Heim holen?

Cocovanijen

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Hallo, ich habe meine Kinder freiwillig in ein Heim gegeben und möchte sie nun sofort zurückholen, da dort auch etwas vorgefallen ist was ich nicht billigen kann. Das Jugendamt weiss Bescheid , aber alles andere würde nun den Rahmen sprengen. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Inobhutnahme beim Jugendamt. Allerdings sind die Kinder nun in einem Heim untergebracht und somit ist es doch keine Inobhutnahme mehr oder? Kann ich einfach hinfahren und sie mitnehmen? Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Inobhutnahme bedeutet, dass es nicht freiwillig war u das JA das ABR nicht hat (das es idR gerichtlich bekommt). Sie müssen das mit dem JA klären Liebe Grüße NB


Marianna81

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übertragen werden.


HeyDu!

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Inobhutnahme und Heimunterbringung ist kein Widerspruch. Keiner kann aus der Ferne die Sachlage einschätzen. Besprich Dein Anliegen mit dem Jugendamt. Hole Dir ggf. ausführlichen anwaltlichen Rat.


Cocovanijen

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Danke aber deshalb habe ich ja hier meine Frage an die Anwältin gestellt.


Cocovanijen

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Das hier bedeutet doch das die Inobhutnahme beendet ist sobald eine andere Hilfe zur Erziehung bewilligt ist oder?: Prof. Peter-Christian Kunkel Inobhutnahme / 5 Ende Die Inobhutnahme endet, wenn das Kind dem Personensorgeberechtigten übergeben wird oder wenn das Jugendamt nach Durchführung des Hilfeplanungsverfahrens Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII oder nach Erreichen der Volljährigkeit Hilfe nach § 41 SGB VIII gewährt. Die mögliche Dauer einer Inobhutnahme ist gesetzlich nicht geregelt. Um einen kontinuierlichen Hilfeprozess sicherzustellen und eine Lücke in der sozialpädagogischen Unterstützung zu vermeiden, ist die Inobhutnahme allerdings nicht auf eine akute Notversorgung beschränkt, sondern übernimmt auch eine Clearing-Funktion im Hinblick auf die geeignete und notwendige Anschlusshilfe. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Inobhutnahme trotz ihres vorläufigen Charakters im Bedarfsfall über die eigentliche Krisensituation hinaus bis zum Abschluss des Hilfeplanungsprozesses andauern kann.


Sternenschnuppe

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Nein, Du hast ja kein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wie alt sind die Kinder und willst Du sie dann dauerhaft wieder zu Dir nehmen? Was war denn ausgemacht mit dem Jugendamt wie es weitergehen soll?


cube

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Deine Argumentation ist auch nicht schlüssig. Das JA muß die Kinder doch irgendwo unterbringen - entweder Pflegefamilie oder Heim. Im Rahmen der Inobhutnahme wird eine Fremdunterbringung angeordnet. Das ABR ist nach wie vor beim JA. Das, was du "den Rahmen sprengen" nennst, werden aber vermutlich genau die Informationen sein, die benötigt werden, um die Situation einschätzen zu können. Die schlichte Frage "kann ich meine Kinder einfach abholen" wird ganz sicher mit "Nein" beantwortet werden. Das JA hat ja nun auch eine Fürsorgepflicht - die schließt auch ein, dass die Kinder nicht von den Eltern abgegeben und wieder zurück geholt werden können, wie es gerade passt. Wenn du trifftige Gründe hattest, deine Kinder abzugeben, müssen diese Gründe ja nun auch erst mal nicht mehr vorhanden sein. Einfach zu sagen "da ist etwas passiert was ich mir nicht passt" reicht nicht. Willst du deine Kinder nur deswegen da raus holen oder hast du dir ganz grundsätzlich dein Leben jetzt so eingerichtet, dass du dich wieder dauerhaft kümmern kannst und willst? Ja, auch darum muss sich das JA kümmern. Und deswegen kannst du deine Kinder nicht einfach abholen, sondern musst mit dem JA klären, ob das ABR wieder auf dich übertragen werden kann.


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