Amara
Hallo,
Aufgrund einer Meldung dürfen die Kinder meines Partners aktuell nicht zurück in die Wohnung der Kindesmutter. Wann , wie und ob sie überhaupt zurück in die Wohnung dürfen steht noch nicht fest. Die Wohnung ist wahrscheinlich in einem Messi Zustand laut Jugendamt. Die Kinder sind gerne hier und wollen auch hier Wohnen bleiben.
Sie sind nun fast 6 Wochen hier und normalerweise müsste er sie rein rechtlich nach 6 Wochen ummelden oder?
Kann er das einfach machen ohne das die Mutter dem zustimmt?
Wie ist das mit dem Unterhalt muss er den noch zahlen bzw falls sie doch zurück dürfen bzw. müssen muss er auch für den Monat zahlen in dem sie vollkommen von uns versorgt wurden?
Wie ist das wenn die Kids nicht zurück wollen muss er sie zurück geben oder kann er sie einfach hier behalten?
Er hat das geteilte Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die Kids sind im Vorschule und Grundschulalter.
Wir sind über jede Antwort dankbar.
Viele Grüße
Hallo, das soll er mit dem Jugendamt klären. Liebe Grüße NB
Pamo
Er hat dauerhaft das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, will dass seine Kinder bei ihm leben, was sie bereits tun? Dann sollte er sie unmelden und von der Kindsmutter schriftlich Kindesunterhalt fordern. Unterhalt braucht er selber nicht mehr zu zahlen - sofern es keinen Unterhaltstitel gibt, der zunächst aufgehoben werden müsste.
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