Frage: kann ich das Land verlassen??

Guten Abend Frau Bader, mein Noch-Ehemann und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Wie verhält es sich, wenn ich mit meinen Kindern das Land verlassen möchte? Ich würde gerne auswandern und zwar in die Südsee. Das ist nicht gerade um die Ecke, mein Mann würde die Kinder nicht oft sehen können. Kann er mir das verbieten? MfG Mamalu

Mitglied inaktiv - 28.11.2004, 20:22



Antwort auf: kann ich das Land verlassen??

Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.11.2004



Antwort auf: kann ich das Land verlassen??

Hallo, also ich bin mir nicht ganz sicher, aber bei solchen schwerwiegenden veränderungen im Leben der Kidis hat der Vater glaube ich auch ein Mitspracherecht. Die Ex meins LG musste ihn ja sogar um seine Zustimmung fragen als die Kids den Namen ihres neuen Mannes annehmen sollten, das hat er abgelehnt und da konnte sie nichts machen. Aber ich bin gespannt was Frau Bader sagt. LG

Mitglied inaktiv - 28.11.2004, 21:35



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