Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich auch 14 Monate Elternzeit nehmen?

Frage: Kann ich auch 14 Monate Elternzeit nehmen?

medusa21685

Beitrag melden

Guten Abend, ich stehe gerade scheinbar auf dem Schlauch. Mein ET ist der 23.06. Jetzt ist es wohl so, dass das Kleine schon am 10.06 per KS geholt werden soll. Werden die 2 Wochen Mutterschutz die das Kind zufrüh kommt, hinten dran gegangen? Das Ende des Mutterschutzes müsste dann der 18.08 sein? Die eigentliche Elternzeit würde am 10.06 beginnen und bis zum 09.06.2017 gehen. Kann ich die Elternzeit auch erst am 06.08.2017 enden lassen? Bzw beantragen, dass die Elternzeit erst am 06.08.2017 enden soll? Kann ich im Anschluss an meine Elternzeit, gleich Urlaub nehmen und diesen schon beantragen? Kann ich mir das Elterngeld als Beispiel für 10 volle Monate und 4 halbe auszahlen lassen oder werden immer nur 12 volle Monate ausgezaht? Ja, ich weiß (und das scheint auch irgendwie das einzige zu sein), dass das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ja, die Zeit wird drangehängt. Das Ende können Sie im Rahmen der drei Jahre frei bestimmen. Bedenken Sie aber, dass kein Anspruch auf Verlängerung besteht, wenn Sie weniger als 2 Jahre nehmen. Besser ist es , TZ in EZ zu arbeiten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst jedes x-beliebige Datum bis zum 3ten Geburtstag deines Kindes nehmen an dem Du die EZ enden lässt. Bedenke aber eines, KiTa´s, Tagesmütter, Krippen und KiGas nehmen meist nur August/September neue Kinder an. Zudem kannst Du mit gut 3 Wochen Eingewöhnung rechnen. Und, oft haben die Einrichtungen anfang Augist noch Ferien oder fangen dann erst nach und nach an die Kinder einzugewöhnen. 6.08.17 ist also recht knapp kalkuliert. Wenn Du es dir leisten kannst würde ich eher zum 01.09 beginnen. Elterngeld kannst Du so melden, die ersten Wochen wo Du Mutterschutzgeld bekommst gibt es kein Elterngeld. Evtl wird es also auf fast 3 Monate Elterngeld herauslaufen welche bei dir abgezogen werden und nicht 2 Monate. Weil wie du schon recht hast, die Zeit welche vorne fehlt dir hinten dran gehangen wird. Muss man dann aber genau sehen. Wichtig ist halt das du daran denkst das es Lebensmonate sind, nicht Kalendermonate. Und ja, Du kannst einen Teil der Monate auch splitten und so den Auszahlungszeitraum verlängern. oder Du lässt es dir voll auszahlen und legst einen teil zur Seite. Ist in Deinem Fall unerheblich, da du ja einen AG hast, dich in "echter" Elternzeit befindest und so eh krankenverscihert bist. Mein Tipp. hast Du vor danach wieder mehr wie 30 Std die Woche zu arbeiten? falls nein, würde ich dir raten den TZ-Wunsch INNERHALB der EZ dem AG schon mal anzumelden. Solange Du EZ hast bist Du nahezu unkündbar. Du darfst aber bis zu 30 Std die Woche arbeiten - bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen. Solnage Du in EZ bist ruht Dein VZ-Vertrag und du kannst dann später immer noch entscheiden ob Du wieder Vollzeit arbeiten willst oder dann erst DAUERHAFT runterstufen kannst. Später wieder mehr Stunden arbeiten ist oft schwerer. Und wie gesagt, Du hast den Kündigungsschutz. Den Du eben nicht hast wenn du dauerhaft auf deinen Vollzeitvertrag verzichtest. Wie ich es machen würde? Ich würde dem AG mitteilen das Du ab 10.06 - dem voraussichtlichem ET eben - EZ nimmst und zwar bis zum 9.06.2019 und dir vorhälst ab dem 01.09.2017 wieder in Teilzeit bis zu 30 Std die Woche zu arbeiten. Und das man sich 3 Monate vorher noch einmal zusammensetzt um dann genaueres abzusprechen. EG würde ich dann normal vom 1-12 Lebensmonat beantragen, die rechnen das dann automatisch gegen das Mutterschutzgeld und würde dann monatlich einen Teil zur Seite legen für die Zeit zwischen letzter EG-Zahlung und erstem Gehaltseingang. Ist aber nur eine "Überlegungsbeispiel" meinerseits für dich. Und er Kindsvater kann sich dann überlegen ob er seine beiden Monate EG auch nimmt und wann er diese bis zum 14ten Lebensmonat nimmt. EZ bei seinem AG kann er eh unabhängig von Deiner nehmen. Er muss nur eben auf die Lebensmonate achten und das er mindestens 2 volle Lebensmonate nimmt für das EG. Falls das auch relevant ist.


medusa21685

Beitrag melden

Die Idee mit der Elternzeit bis 2019 finde ich gar nicht mal schlecht. Aber ich arbeite eh nur 30 Stunden. Könnte ich es trotzdem so halten, dass ich es mir vorbehalte ab dem 01.09.2017 wieder anzufangen? Und wegen dem Kindergartenplatz brauch ich mir keine Gedanken machen. Wir wohnen auf dem Dorf und da es egal, ob das Kind im Januar, Mai oder August mir der Eingewöhnung beginnen soll :)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...