medusa21685
Guten Abend, ich stehe gerade scheinbar auf dem Schlauch. Mein ET ist der 23.06. Jetzt ist es wohl so, dass das Kleine schon am 10.06 per KS geholt werden soll. Werden die 2 Wochen Mutterschutz die das Kind zufrüh kommt, hinten dran gegangen? Das Ende des Mutterschutzes müsste dann der 18.08 sein? Die eigentliche Elternzeit würde am 10.06 beginnen und bis zum 09.06.2017 gehen. Kann ich die Elternzeit auch erst am 06.08.2017 enden lassen? Bzw beantragen, dass die Elternzeit erst am 06.08.2017 enden soll? Kann ich im Anschluss an meine Elternzeit, gleich Urlaub nehmen und diesen schon beantragen? Kann ich mir das Elterngeld als Beispiel für 10 volle Monate und 4 halbe auszahlen lassen oder werden immer nur 12 volle Monate ausgezaht? Ja, ich weiß (und das scheint auch irgendwie das einzige zu sein), dass das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Vielen Dank!
Hallo, ja, die Zeit wird drangehängt. Das Ende können Sie im Rahmen der drei Jahre frei bestimmen. Bedenken Sie aber, dass kein Anspruch auf Verlängerung besteht, wenn Sie weniger als 2 Jahre nehmen. Besser ist es , TZ in EZ zu arbeiten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst jedes x-beliebige Datum bis zum 3ten Geburtstag deines Kindes nehmen an dem Du die EZ enden lässt. Bedenke aber eines, KiTa´s, Tagesmütter, Krippen und KiGas nehmen meist nur August/September neue Kinder an. Zudem kannst Du mit gut 3 Wochen Eingewöhnung rechnen. Und, oft haben die Einrichtungen anfang Augist noch Ferien oder fangen dann erst nach und nach an die Kinder einzugewöhnen. 6.08.17 ist also recht knapp kalkuliert. Wenn Du es dir leisten kannst würde ich eher zum 01.09 beginnen. Elterngeld kannst Du so melden, die ersten Wochen wo Du Mutterschutzgeld bekommst gibt es kein Elterngeld. Evtl wird es also auf fast 3 Monate Elterngeld herauslaufen welche bei dir abgezogen werden und nicht 2 Monate. Weil wie du schon recht hast, die Zeit welche vorne fehlt dir hinten dran gehangen wird. Muss man dann aber genau sehen. Wichtig ist halt das du daran denkst das es Lebensmonate sind, nicht Kalendermonate. Und ja, Du kannst einen Teil der Monate auch splitten und so den Auszahlungszeitraum verlängern. oder Du lässt es dir voll auszahlen und legst einen teil zur Seite. Ist in Deinem Fall unerheblich, da du ja einen AG hast, dich in "echter" Elternzeit befindest und so eh krankenverscihert bist. Mein Tipp. hast Du vor danach wieder mehr wie 30 Std die Woche zu arbeiten? falls nein, würde ich dir raten den TZ-Wunsch INNERHALB der EZ dem AG schon mal anzumelden. Solange Du EZ hast bist Du nahezu unkündbar. Du darfst aber bis zu 30 Std die Woche arbeiten - bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen. Solnage Du in EZ bist ruht Dein VZ-Vertrag und du kannst dann später immer noch entscheiden ob Du wieder Vollzeit arbeiten willst oder dann erst DAUERHAFT runterstufen kannst. Später wieder mehr Stunden arbeiten ist oft schwerer. Und wie gesagt, Du hast den Kündigungsschutz. Den Du eben nicht hast wenn du dauerhaft auf deinen Vollzeitvertrag verzichtest. Wie ich es machen würde? Ich würde dem AG mitteilen das Du ab 10.06 - dem voraussichtlichem ET eben - EZ nimmst und zwar bis zum 9.06.2019 und dir vorhälst ab dem 01.09.2017 wieder in Teilzeit bis zu 30 Std die Woche zu arbeiten. Und das man sich 3 Monate vorher noch einmal zusammensetzt um dann genaueres abzusprechen. EG würde ich dann normal vom 1-12 Lebensmonat beantragen, die rechnen das dann automatisch gegen das Mutterschutzgeld und würde dann monatlich einen Teil zur Seite legen für die Zeit zwischen letzter EG-Zahlung und erstem Gehaltseingang. Ist aber nur eine "Überlegungsbeispiel" meinerseits für dich. Und er Kindsvater kann sich dann überlegen ob er seine beiden Monate EG auch nimmt und wann er diese bis zum 14ten Lebensmonat nimmt. EZ bei seinem AG kann er eh unabhängig von Deiner nehmen. Er muss nur eben auf die Lebensmonate achten und das er mindestens 2 volle Lebensmonate nimmt für das EG. Falls das auch relevant ist.
medusa21685
Die Idee mit der Elternzeit bis 2019 finde ich gar nicht mal schlecht. Aber ich arbeite eh nur 30 Stunden. Könnte ich es trotzdem so halten, dass ich es mir vorbehalte ab dem 01.09.2017 wieder anzufangen? Und wegen dem Kindergartenplatz brauch ich mir keine Gedanken machen. Wir wohnen auf dem Dorf und da es egal, ob das Kind im Januar, Mai oder August mir der Eingewöhnung beginnen soll :)
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss