yvinchen04
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit im 7. Monat schwanger. Das Baby soll im August zur Welt kommen. Leider bin ich derzeit noch verheiratet, jedoch seit 2013 getrennt und im Juli 2017 wurde die Scheidung eingereicht. Mein neuer Lebenspartner, der biologische Vater, hat beim Jugendamt auch bereits die Vaterschaft anerkannt (schwebende Vaterschaft). Ich weiss, das mein Noch-Ehemann der rechtliche Vater ist, sollte die Geburt vor Scheidung sein. Er hat aber bereits signalisiert zu keiner Kooperation/ Mitarbeit bereit zu sein. Er hat es bisher auch abgelehnt die Vaterschaft beim Jugendamt abzuerkennen oder mir nach der Geburt Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Kann ich als Mutter dann dennoch allein für das Baby eine Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen? Davon hängt ja viel ab, Krankenkasse usw.
Hallo, der ist ja spaßig. Ihm ist schon klar, dass er der rechtliche Vater mit allen Folgen ist? Sie und auch der biologische Vater können die Vaterschaft anfechten. Dies muss aber nach der Geburt innerhalb von zwei Jahren geschehen. Da Ihr Mann vor dem Gesetz als Vater gilt, könnte es Probleme geben, wenn er sich weigert, die Geburtsurkunde zu unterschreiben. Es würde die Situation sehr viel vereinfachen, wenn die Scheidung vor der Geburt ausgesprochen würde. Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo, Ich würde den Noch-Ehemann freundlich erklären, dass er dann doch bitte ab Geburt Unterhalt zahlen soll/muss wenn er nicht kooperieren möchte. Ja, dieser wird dann ggf. wieder zurückgezahlt werden müssen, aber ERSTMAL, muss er zahlen bis das Thema durch ist weil er juristisch der VATER ist. Das sollte ihn beflügeln seine Sichtweise zu ändern und zu kooperieren. LG D
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