Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann Familienkasse Elterngeld zurückverlangen?

Frage: Kann Familienkasse Elterngeld zurückverlangen?

KFriesen

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bäder, vor 2 Jahren habe ich 2 Monate Elterngeld für mich als Vater beantragt. Absicht waren 1 und 12 LM, so auch beim Arbeitgeben und im Antrag angegeben. In der Zustimmung der Famienkasse wurde aber der 1 und 13 LM genehmigt, was ich übersah und blieb den 12 LM zuhause. Jetzt beim einreichen der Lohabrechnungen für das zweiten Kind, ist es der Familienkasse aufgefallen und die Famienkasse verlangt das Elterngeld für den 2ten Monat komplett zurück. Ich und mein Arbeitgeber haben eine Stellungnahme abgegeben bezüglich diesem Missgeschick und komplett ausgewiesen dass ich 2 volle LM Elterzeit genutzt habe, nur zur falschen Zeit. Familienkasse sagt dazu, das es keine Begründung ist und möchte trotzdem das Geld zurück. Ist dies rechtens und kann man in dieser Sache noch was ändern?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nein, es war da Deine Verantwortung den Bescheid zu prüfen und Widerspruch einzulegen um die Monate zu korrigieren.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sie verlangen nur einen Monat zurück? Dann deucht mir, sie wissen das sie einen fehle gemacht haben. Bist Du sicher beim Antrag den 12ten LM auch eingetragen zu haben? Falls ja, würde ich mal eine Ebene höher gehen un den Vorgesetzten nett befragen. Mich verwundert halt das sie nur einen Monat zurück haben wollen. Eigentlich müsste dann nämlich der Anspruch auch auf Monat1 entfallen - da du weniger wie 2 Monate EG genommen hattest wenn sie den 12ten bzw den 13ten nicht anerkennen. Oder wollen sie für 12 das EG zurück haben um es dir nachträglich für den 13ten zu erstatten?


KFriesen

Beitrag melden

Die Bescheinigung vom Arbeitgeber habe ich noch vorliegen und dort ist eindeutig beschrieben, das der Arbeitnehmer den 1 und 12 LM in EZ geht. Vom 1 LM ist nicht die Rede sondern nur vom 13. Das Elterngeld will die Famienkasse nur vom 13 LM zurück. Die Rückzahlung wurde sogar gleich von dem Elterngeld für das zweite Kind abgerechnet.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Möchtet ihr gern beide Monate zurück zahlen? Denn theoretisch gilt mindestens zwei Monate Auszeit oder gar kein Elterngeld ;-) Vermutlich ist die Aufforderung zur Rückzahlung für lediglich einen Monat bereits ein Entgegenkommen. Was steht im Bescheid?


KFriesen

Beitrag melden

Im Schreiben stehen lauter Beschuldigungen, wie man denn grundlos und rücksichtslos den 12 LM und nicht wie bewilligt den 13 LM nehmen könnte. Der 1 LM wird nur in der Kopfzeile erwähnt, bei der Aufklärung der Bewilligung von damals. Ich hätte ja den ganzen Aufwand verstanden, hätte ich überhaupt nicht den 2 Monat Elternzeit genutzt. Von meiner Sicht habe ich Elternzeit genommen von 2 LM und hatte Geldverlust welches mit dem Elterngeld beglichen wird. Zudem kommt der Witz an der Geschichte, mit wurde heute das Elterngeld für das zweite Kind überwiesen, aber der Betrag aus der Errechnung von dem ersten Kind. Da fragt man sich wie die Behörden arbeiten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Da bleibt nur der Widerspruch, nach diesem steht der Rechtsweg (Klage) offen und wenn ihr Euch unsachlich behandelt fühlt die Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich kenne keine Behörde die in der Begründung unsachliche unnütze Beschuldigungen einbaut... Es gab einen Bescheid damals und ihr habt den 13. LM nicht moniert. Bescheide sollte man prüfen, auch auf den ersten Blick begünstigende VA.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...