KFriesen
Sehr geehrte Frau Bäder, vor 2 Jahren habe ich 2 Monate Elterngeld für mich als Vater beantragt. Absicht waren 1 und 12 LM, so auch beim Arbeitgeben und im Antrag angegeben. In der Zustimmung der Famienkasse wurde aber der 1 und 13 LM genehmigt, was ich übersah und blieb den 12 LM zuhause. Jetzt beim einreichen der Lohabrechnungen für das zweiten Kind, ist es der Familienkasse aufgefallen und die Famienkasse verlangt das Elterngeld für den 2ten Monat komplett zurück. Ich und mein Arbeitgeber haben eine Stellungnahme abgegeben bezüglich diesem Missgeschick und komplett ausgewiesen dass ich 2 volle LM Elterzeit genutzt habe, nur zur falschen Zeit. Familienkasse sagt dazu, das es keine Begründung ist und möchte trotzdem das Geld zurück. Ist dies rechtens und kann man in dieser Sache noch was ändern?
Hallo Widerspruch einlegen. Haben Sie denn den 13. LM beantragt? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, es war da Deine Verantwortung den Bescheid zu prüfen und Widerspruch einzulegen um die Monate zu korrigieren.
Mitglied inaktiv
Sie verlangen nur einen Monat zurück? Dann deucht mir, sie wissen das sie einen fehle gemacht haben. Bist Du sicher beim Antrag den 12ten LM auch eingetragen zu haben? Falls ja, würde ich mal eine Ebene höher gehen un den Vorgesetzten nett befragen. Mich verwundert halt das sie nur einen Monat zurück haben wollen. Eigentlich müsste dann nämlich der Anspruch auch auf Monat1 entfallen - da du weniger wie 2 Monate EG genommen hattest wenn sie den 12ten bzw den 13ten nicht anerkennen. Oder wollen sie für 12 das EG zurück haben um es dir nachträglich für den 13ten zu erstatten?
KFriesen
Die Bescheinigung vom Arbeitgeber habe ich noch vorliegen und dort ist eindeutig beschrieben, das der Arbeitnehmer den 1 und 12 LM in EZ geht. Vom 1 LM ist nicht die Rede sondern nur vom 13. Das Elterngeld will die Famienkasse nur vom 13 LM zurück. Die Rückzahlung wurde sogar gleich von dem Elterngeld für das zweite Kind abgerechnet.
Mitglied inaktiv
Möchtet ihr gern beide Monate zurück zahlen? Denn theoretisch gilt mindestens zwei Monate Auszeit oder gar kein Elterngeld ;-) Vermutlich ist die Aufforderung zur Rückzahlung für lediglich einen Monat bereits ein Entgegenkommen. Was steht im Bescheid?
KFriesen
Im Schreiben stehen lauter Beschuldigungen, wie man denn grundlos und rücksichtslos den 12 LM und nicht wie bewilligt den 13 LM nehmen könnte. Der 1 LM wird nur in der Kopfzeile erwähnt, bei der Aufklärung der Bewilligung von damals. Ich hätte ja den ganzen Aufwand verstanden, hätte ich überhaupt nicht den 2 Monat Elternzeit genutzt. Von meiner Sicht habe ich Elternzeit genommen von 2 LM und hatte Geldverlust welches mit dem Elterngeld beglichen wird. Zudem kommt der Witz an der Geschichte, mit wurde heute das Elterngeld für das zweite Kind überwiesen, aber der Betrag aus der Errechnung von dem ersten Kind. Da fragt man sich wie die Behörden arbeiten.
Mitglied inaktiv
Da bleibt nur der Widerspruch, nach diesem steht der Rechtsweg (Klage) offen und wenn ihr Euch unsachlich behandelt fühlt die Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich kenne keine Behörde die in der Begründung unsachliche unnütze Beschuldigungen einbaut... Es gab einen Bescheid damals und ihr habt den 13. LM nicht moniert. Bescheide sollte man prüfen, auch auf den ersten Blick begünstigende VA.
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