das.katilein
Hallo, Wir sind gerade etwas ratlos, da wir nirgends wirklich brauchbare Antworten zu unserem Anliegen finden. Deshalb schreibe ich nun hier. Mein Mann möchte meine 2jährige Tochter adoptieren. Der Antrag wurde bereits gestellt und ihr leiblicher Vater (hatte nie Interesse am Kind, da sie aus nem One-night-stand entstand, er hat sie seit eineinhalb Jahren nicht mehr gesehen, mein Mann und ich sind seit der 6. Schwangerschaftswoche zusammen, für ihn ist sie seine Tochter) hat zugestimmt. Nun wurde die Ex-Frau meines Mannes vom Amtsgericht um Stellungnahme gebeten (wir wissen nicht ob sie persönlich oder im Namen ihres gemeinsamen 9 jährigen Sohnes) und sie hat Einwände dagegen, (Zitat:) "da die Adoption ihrer Ansicht nach nur aus finanziellen und erbrechtlichen Gründen geschehen soll". Das war nie unsere Intention dabei, es geht uns allein um die sorgerechtlichen Aspekte. Kann eine solche Aussage die Adoption verhindern? Das Verhältnis zwischen den Ex-Ehepartnern ist sehr schlecht, die Kommunikation klappt nur erschwert. Es war leider zu erwarten, dass Sie aufgrund der Schlechten Beziehung nicht zustimmen wird - aber warum wird die Ex-Partnerin zu so etwas befragt? Sie hat nach der Scheidung eine Abfindung bekommen (sie lebt auch mit ihrem neuen Partnerschaft zusammen), mein Mann ist ihr gegenüber also nicht mehr unterhaltspflichtig. Den Unterhalt für seinen Sohn zahlt er regelmäßig und in voller Höhe und so soll es auch bleiben. Sein Sohn und meine Tochter sind wie echte Geschwister, er betitelt sie auch so. Wir erwarten ein gemeinsames Kind Ende des Jahres. Was sollen wir nun tun? Stellungnahme zu der Anschuldigung beziehen? Erst mal abwarten? Ich hoffe Sie wissen einen Rat für uns, Danke und viele Grüsse!
Hallo, hier geht es um das Geschwisterkind. Eher unwahrscheinlich, dass sie etwas ausrichten kann. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst Dich entspannen. Das interessiert keinen, ist aber vorgeschrieben. Weil sie die Sorgeberechtigte des Kindes ist. Mein Mann hat meinen Sohn auch adoptiert und seine Ex hat dem Familiengericht 5 Seiten Lügen geschrieben. Die Richterin hat das nicht einmal kommentiert als wir dann da gesessen haben :-)
das.katilein
Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank für Ihre Antwort. Nun habe ich aber nochmals eine Frage. Mein Mann hatte letzte Woche eine Stellungnahme mit seinen Gründen für eine Adoption ans Amtsgericht gesendet. Nun bekam seine Ex-Frau gestern (wir auch) diese Stellungnahme mit einem Vermerk vom Amtsgericht zugesendet. In dem Vermerk steht dass sie eine Schmälerung von Erbanspruch und Unterhalt durch Geschwisterkinder hinnehmen muss. Es würde nur nach Paragraph 1745 BGB das Kindeswohl geprüft werden. Prompt bekam mein Mann heute eine email von ihr, in der sie ihm mitteilt, dass der gemeinsame Sohn auf sie zugekommen wäre mit der Bitte das Umgangsrecht einzukürzen, er möchte nicht mehr so oft zu uns kommen! Sie schrieb: da eine Zustimmung der Einkürzung ja dem Kindeswohl entspräche, müssen wir es so hinnehmen. Mein Mann und ich sehen das als ihre Reaktion auf den Brief, um damit die Adoption zu verhindern. Wir können uns nicht vorstellen, dass das Kind so einen Wunsch plötzlich ausgesprochen hat, da er immer sehr gerne zu uns kam und auch mehr kommen wollte. Was sollen wir nun tun?
Jessy5
Hallo ,euer Fall war ja 2015 .Kam da was raus ? Wir sind gerade in der gleichen Situation und da des Verhältnis sehr schlecht zur ex Frau ist ,sind unsere Befürchtungen das sie die adoption verweigert im Namen der Kinder von meinem Mann und ihr! Bei uns ist es nur das mein Mann auch von anfang an den kleinen von mir groß gezogen hat und der erzeuger die adoption zugestimmt hat.alle sind sich einig nur wie erwähnt wird woll die ex uns ein Strich durch die Rechnung machen. Und den gemeinsamen Sohn hat sie meinem Mann auch schon entzogen vor 5 Jahren. Den wir ganz selten sehen und wenn nur noch für paar Std.
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