Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann die Elternzeit im ersten Lebensjahr spontan aufgeteilt werden?

Frage: Kann die Elternzeit im ersten Lebensjahr spontan aufgeteilt werden?

Mamamomo

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Hallo Frau Bader, folgende Situation: der Vater wird kurz nach der Geburt des Kindes, während der Elternzeit der Mutter, arbeitslos und findet einige Monate später wieder eine neue Arbeitsstelle. Fragen: 1) Kann die Mutter während der Arbeitslosigkeit des Vaters wieder (voll) arbeiten gehen und, wenn er die neue Stelle wieder antritt, erneut Elterngeld beziehen, oder müsste eine solche Aufteilung von Anfang an beantragt werden? 2) Macht es einen Unterschied, ob der Vater während dieser Monate Elterngeld oder Arbeitslosengeld (1) bezieht? Sollte die Arbeitslosigkeit länger als bis zum 14. Lebensmonat des Kindes dauern, würde er dann bei vorherigem Bezug von Elterngeld anschließend ALG in der ursprünglichen Höhe erhalten, d.h. wäre der Bezug des ALG einfach nur aufgeschoben? Ich freue mich auf Ihre Antwort, vielen Dank! Momo


Sternenschnuppe

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Liest sich so als wäre die neue Stelle schon sicher ? Das Hauptproblem sehe ich in der Planung der Mutter. Voll arbeiten heißt Ende der Elternzeit. Ist diese somit unter 2 Jahre muss der AG einer er erneuten Elternzeit nicht zustimmen. Abgesehen vom hin und her für den AG Der Mann kann auch einfach zeitgleich mit der Frau seine 2 Partnermonate nehmen und dann ALG1 bis zum neuen Job. ALG1 und Elterngeld dürften die gleiche Höhe haben.


Mamamomo

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Danke für die Antwort, Sternenschnuppe. Liegt das Problem in der spontanen Änderung der Elternzeit der Mutter oder allgemein an der Aufteilung in zwei getrennte Zeiträume? D.h. wäre von vorneherein bekannt, wann die Arbeitslosigkeit des Vaters eintritt und wann sie wieder endet (zugegebenermaßen ein unwahrscheinlicher Fall, aber nicht undenkbar), könnte die Mutter dann von vorneherein ihre Elternzeit so (also mit dieser Unterbrechnung) beantragen? Und falls das Ende der Arbeitslosigkeit dann doch nicht genau so wie geplant eintritt, kann man den Antrag doch einmal abändern, oder nicht? Alles natürlich unter der Annahme, dass der Arbeitgeber der Mutter mitspielt.


Sternenschnuppe

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Laut meinem Wissen muss man die ersten zwei Jahre verbindlich angeben. Nimmt man die ersten zwei voll, hat man Anspruch auf das Dritte. Nimmt man sie nicht voll, dann ist es reine Kulanz des AG. Theoretisch ist es also möglich, sofern der AG mitspielt. Jedoch , und das gebe ich zu bedenken ist das ALG1 ja genau so hoch wie das Elterngeld welches er bekommen würde. Deine möglichen Elterngeldmonate sind aber unwiderruflich weg dann. Wie schnell nach der Geburt wird er denn arbeitslos ? Steht das schon fest ? Mein Rat : Rufe morgen mal bei der Elterngeldstelle an, die haben mir immer sehr freundlich weitergeholfen.


SumSum076

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Zu 1 müsste auch noch geklärt werden, ob der AG der Verkürzung der Elternzeit widersprechen kann (das geht nämlich auch bei diesem wirtschaftlichen Härtefall betriebsbedingt so sein). Der Antrag auf Elterngeld kann in dieser Situation auf jeden Fall geändert werden. 2) er sollte Elterngeld beziehen (wenn er bis kurz vor der Geburt gearbeitet hat). Denn ALG1 gibt es auch nach dem 14. Lebensmonat noch - Elterngeld nicht. Gruß Sabine


Mamamomo

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Danke für eure Antworten! Jetzt bin ich schlauer.


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