Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann die Elternzeit im ersten Lebensjahr spontan aufgeteilt werden?

Frage: Kann die Elternzeit im ersten Lebensjahr spontan aufgeteilt werden?

Mamamomo

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, folgende Situation: der Vater wird kurz nach der Geburt des Kindes, während der Elternzeit der Mutter, arbeitslos und findet einige Monate später wieder eine neue Arbeitsstelle. Fragen: 1) Kann die Mutter während der Arbeitslosigkeit des Vaters wieder (voll) arbeiten gehen und, wenn er die neue Stelle wieder antritt, erneut Elterngeld beziehen, oder müsste eine solche Aufteilung von Anfang an beantragt werden? 2) Macht es einen Unterschied, ob der Vater während dieser Monate Elterngeld oder Arbeitslosengeld (1) bezieht? Sollte die Arbeitslosigkeit länger als bis zum 14. Lebensmonat des Kindes dauern, würde er dann bei vorherigem Bezug von Elterngeld anschließend ALG in der ursprünglichen Höhe erhalten, d.h. wäre der Bezug des ALG einfach nur aufgeschoben? Ich freue mich auf Ihre Antwort, vielen Dank! Momo


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Liest sich so als wäre die neue Stelle schon sicher ? Das Hauptproblem sehe ich in der Planung der Mutter. Voll arbeiten heißt Ende der Elternzeit. Ist diese somit unter 2 Jahre muss der AG einer er erneuten Elternzeit nicht zustimmen. Abgesehen vom hin und her für den AG Der Mann kann auch einfach zeitgleich mit der Frau seine 2 Partnermonate nehmen und dann ALG1 bis zum neuen Job. ALG1 und Elterngeld dürften die gleiche Höhe haben.


Mamamomo

Beitrag melden

Danke für die Antwort, Sternenschnuppe. Liegt das Problem in der spontanen Änderung der Elternzeit der Mutter oder allgemein an der Aufteilung in zwei getrennte Zeiträume? D.h. wäre von vorneherein bekannt, wann die Arbeitslosigkeit des Vaters eintritt und wann sie wieder endet (zugegebenermaßen ein unwahrscheinlicher Fall, aber nicht undenkbar), könnte die Mutter dann von vorneherein ihre Elternzeit so (also mit dieser Unterbrechnung) beantragen? Und falls das Ende der Arbeitslosigkeit dann doch nicht genau so wie geplant eintritt, kann man den Antrag doch einmal abändern, oder nicht? Alles natürlich unter der Annahme, dass der Arbeitgeber der Mutter mitspielt.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Laut meinem Wissen muss man die ersten zwei Jahre verbindlich angeben. Nimmt man die ersten zwei voll, hat man Anspruch auf das Dritte. Nimmt man sie nicht voll, dann ist es reine Kulanz des AG. Theoretisch ist es also möglich, sofern der AG mitspielt. Jedoch , und das gebe ich zu bedenken ist das ALG1 ja genau so hoch wie das Elterngeld welches er bekommen würde. Deine möglichen Elterngeldmonate sind aber unwiderruflich weg dann. Wie schnell nach der Geburt wird er denn arbeitslos ? Steht das schon fest ? Mein Rat : Rufe morgen mal bei der Elterngeldstelle an, die haben mir immer sehr freundlich weitergeholfen.


SumSum076

Beitrag melden

Zu 1 müsste auch noch geklärt werden, ob der AG der Verkürzung der Elternzeit widersprechen kann (das geht nämlich auch bei diesem wirtschaftlichen Härtefall betriebsbedingt so sein). Der Antrag auf Elterngeld kann in dieser Situation auf jeden Fall geändert werden. 2) er sollte Elterngeld beziehen (wenn er bis kurz vor der Geburt gearbeitet hat). Denn ALG1 gibt es auch nach dem 14. Lebensmonat noch - Elterngeld nicht. Gruß Sabine


Mamamomo

Beitrag melden

Danke für eure Antworten! Jetzt bin ich schlauer.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Kann ich meinen Antrag so schreiben? Fakten zu mir: 1. Elternzeit würde bis zum 18.08.2013 gehen aber der neue Mutterschutz für mein zweites Kind beginnt am 19.05.2013. Tatsächlich kann ich den Beginn der Elternzeit aber erst nennen wenn der Geburtstermin bekannt ist oder? Abweichend von meinem Elternzeitantrag aus August 2011 beantrage ich ein ...

Hallo, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeite und erneut schwanger bin, habe ich ja die Möglichkeit die Elternzeit für das erste Kind zum letzten Tag vor dem Mutterschutz für das zweite Kind zu kündigen. Gibt es dafür eine Frist die ich einhalten muss? Nicht dass es besonders wahrscheinlich wäre aber eine Schwangerschaft ist ja eine ...

Liebe Frau Bader, meine 3 Jährige Elternzeit für unser 1 Kind endet am 27.07.2018 Wir wünschen uns noch ein 2 Kind, bis wann müsste Kind 2 spätestens geboren werden, damit ein direkter Übergang in die zweite Elternzeit möglich wäre? Lieben Dank für eine Rückantwort!

Hallo, ich bin aktuell in der Elternzeit für das 1. Kind. Diese geht bis Oktober diesen Jahres. Wenn ich jetzt während dieser elternzeit erneut schwanger werde und die Elternzeit somit früher beende und direkt ins Berufsverbot gehe ( arbeite auf einer Intensivstation und bekomme vom Arbeitgeber direkt ein BV) wie errechnet sich dann das Eltern ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind wurde im Januar 2017 geboren. Zunächst habe ich zwei Jahre Elternzeit genommen. Da wir nach einem Jahr allerdings an den Arbeitsort meines Ehemannes (300 km Entfernung) gezogen sind, habe ich dann um ein Jahr auf 3 Jahre Elternzeit verlängert. Zum einen weil die längere Betriebszugehörigkeit für die spät ...

Guten Tag Frau Bader, wie ist Ihre EXPERTENMEINUNG zum Post vom 16.7. mit obigem Titel? Danke!

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...