Mitglied inaktiv
Hallo, ich befinde mich in einer 3jährigen Elternzeit. Ich hatte vorher einen gute Stelle in Vollzeit, diese ist auch nicht befristet. Da meine Tochter am 30.12. geboren ist, kann sie hier in NRW, erst mit 3 1/2 Jahren im Kindergarten aufgenommen werden da diese immer im August jeden Jahres neue Gruppen bilden. Ich muß am 01.01. wieder anfangen zu arbeiten. Somit kann ich leider nicht Vollzeit arbeiten gehen. Habe ich ein Recht auf eine Teilzeitstelle bei meinem Arbeitgeber nach meiner Elternzeit ? 250 Mitarbeiter sind dort beschäftigt. Ich möchte auch nicht meine Stelle dort kündigen "nur weil ich mein Kind nicht unterbringen kann", ich habe auch noch alten Urlaub von 29 Tagen die ich nicht einfach so wegwerfen möchte sondern diese entweder nehmen oder mir ausbezahlen lassen möchte, dieser verfällt doch nicht oder ? Ich hoffe Sie können mir eine Antwort geben ob ich ein Recht auf Teilzeit dort habe, da mein Arbeitgeber eigentlich keine Teilzeitkräfte beschäftigt. Vielen Dank schon mal im voraus. Gruß
Hallo, er muss einen betrieblichen Grund nennen, dann kann er es verweigern. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich weiß zwar nicht, ob Vollzeitarbeit Pflicht ist, aber wenn es so sein sollte, bräuchtest du deinen Job trotzdem nicht aufgeben. Denn ab dem 3. Geburtstag deines Kindes hast du einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Ich bin Erzieherin und wir haben im letzten Jahr zwei neue Kinder im Laufe eines Kiga Jahres bekommen, bei denen die Eltern den Rechtanspruch geltend gemacht haben. Dies gilt auch für NRW (ich arbeite in NRW). Dann könnte dein Kind ab 1.1. in den Kindergarten. Die Frage ist nur, ob du das für dein Kind möchtest. Mein Sohn wird auch Ende Dez. 3. Ich nehme diesen Anspruch für meinen Sohn nicht wahr, da ich ihm noch ein bißchen "Schonfrist" geben möchte. Aber es ist gut zu Wissen, dass es diese Möglichkeit gibt... Viele Grüße, Bianca
Mitglied inaktiv
Hallo,Du solltest das jetzt schon bei deinen AG anmelden.Bei 250 Mitarbeitern wird das kein Problem sein auch von der rechtlichen Seite her gesehen. LG Bille
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