Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist der Übertrag von Elternzeit bindent?

Frage: Ist der Übertrag von Elternzeit bindent?

Engelchen1101

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Ich bin jetzt im 2. Jahr meiner Ez und möchte das 3. Jahr noch bis zum 3. Geburtstag,also direkt im Anschluss nehmen. Habe den Antrag 13. Wochen vor Ablauf/ Neubeginn eingereicht. bei meinem Erstantrag habe ich aber einen Übertrag von 12 Monaten Auf den Zeitraum vom 3. Lebensjahr-8. Lebensjahr verlangt. Der wurde vom AG bewilligt. Jetzt lehnt er die Verlängerung des 3. Jahres aus betrieblich- organisatorischen Gründen ab . Darf er das ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Problem könnte der vorherige Antrag sein, der ja auch schon bewilligt war. Grds. kann der AG aber nicht ablehnen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, er darf ablehnen wenn er es so begründen kann. Zudem habt ihr verbindlich ausgemacht dass Du die Zeit später nimmst. Da bleibt Dir nur arbeiten zu gehen, oder zu kündigen.


Engelchen1101

Beitrag melden

Also ,eigentlich habe ich den Übertrag ja Falsch beantragt ,denn Ich hab 3. Lebensjahr geschrieben und das beginnt doch nach dem 2. Geburtstag ....direkt im Anschluss. Mein Kind ist auch in 2014 geboren zählt da noch ein altes Gesetz ? Darf der AG sich wirklich darauf berufen ? Ich hab auch geschrieben ,das Ich mich zu einem späteren Zeitpunkt festlegen werde,also alles offen gelassen. Zählt da nicht das Recht,dass ich bis zum 3. Geburtstag gesetzlichen Anspruch habe ?


Engelchen1101

Beitrag melden

Liebe Fr. Bader, Vielen Dank für Ihre Antwort, Ich hab das damals mit dem Übertrag auch wohl falsch verstanden, Hab ein Vordruck Formular benutzt und gedacht mir damit eine offene Option bis zum 8. Lebensjahr schaffen zu können. Mmh ,dann mal sehen. Lg Und einen schönen Tag


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das hast Du auch. Aber dem AG damit auch erklärt dass dritte Jahr später zu nehmen. Und das ist bindend.


Engelchen1101

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich hab nochmal meine AG Bestätigung durchgesehen.... Er schreibt... Stimmen wir ebenfalls dem Antrag auf Übertragung der restlichen 12 Monate der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr zu. Könnte ich jetzt das 3. Lebensjahr also nach dem 2. Geburtstag Als Elternzeit nehmen ?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...