Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist der Übertrag von Elternzeit bindent?

Frage: Ist der Übertrag von Elternzeit bindent?

Engelchen1101

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Guten Tag Frau Bader, Ich bin jetzt im 2. Jahr meiner Ez und möchte das 3. Jahr noch bis zum 3. Geburtstag,also direkt im Anschluss nehmen. Habe den Antrag 13. Wochen vor Ablauf/ Neubeginn eingereicht. bei meinem Erstantrag habe ich aber einen Übertrag von 12 Monaten Auf den Zeitraum vom 3. Lebensjahr-8. Lebensjahr verlangt. Der wurde vom AG bewilligt. Jetzt lehnt er die Verlängerung des 3. Jahres aus betrieblich- organisatorischen Gründen ab . Darf er das ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Problem könnte der vorherige Antrag sein, der ja auch schon bewilligt war. Grds. kann der AG aber nicht ablehnen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ja, er darf ablehnen wenn er es so begründen kann. Zudem habt ihr verbindlich ausgemacht dass Du die Zeit später nimmst. Da bleibt Dir nur arbeiten zu gehen, oder zu kündigen.


Engelchen1101

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Also ,eigentlich habe ich den Übertrag ja Falsch beantragt ,denn Ich hab 3. Lebensjahr geschrieben und das beginnt doch nach dem 2. Geburtstag ....direkt im Anschluss. Mein Kind ist auch in 2014 geboren zählt da noch ein altes Gesetz ? Darf der AG sich wirklich darauf berufen ? Ich hab auch geschrieben ,das Ich mich zu einem späteren Zeitpunkt festlegen werde,also alles offen gelassen. Zählt da nicht das Recht,dass ich bis zum 3. Geburtstag gesetzlichen Anspruch habe ?


Engelchen1101

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Liebe Fr. Bader, Vielen Dank für Ihre Antwort, Ich hab das damals mit dem Übertrag auch wohl falsch verstanden, Hab ein Vordruck Formular benutzt und gedacht mir damit eine offene Option bis zum 8. Lebensjahr schaffen zu können. Mmh ,dann mal sehen. Lg Und einen schönen Tag


Sternenschnuppe

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Das hast Du auch. Aber dem AG damit auch erklärt dass dritte Jahr später zu nehmen. Und das ist bindend.


Engelchen1101

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Hallo Frau Bader, Ich hab nochmal meine AG Bestätigung durchgesehen.... Er schreibt... Stimmen wir ebenfalls dem Antrag auf Übertragung der restlichen 12 Monate der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr zu. Könnte ich jetzt das 3. Lebensjahr also nach dem 2. Geburtstag Als Elternzeit nehmen ?


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