Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Informationspflicht im Erziehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Informationspflicht im Erziehungsurlaub

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Sehr geehrte Frau Bader bin sehr glücklich Sie "gefunden" zu haben,denn ich glaube Sie können mir helfen. Ich befinde mich im Moment im Erziehungsurlaub (3 Jahre, bis März 2009) mit meinem 19 Monate alten Sohn und bin in der 22.Woche schwanger.Da sich mein Arbeitgeber bei Bekanntgabe der 1.Schwangerschaft sehr schäbig verhalten hat,möchte ich die Freude über die 2.Schwangerschaft NICHT mit ihm teilen. Mein Betrieb ist ein sonst reiner Frauenbetrieb, in dem die Kolleginnen aus lauter Neugierde gerne tief und penetrant in fremden Privatsphären "schnüffeln".Ich möchte dies gerne von mir fernhalten.Da die Geburt meiner Tochter in die Erziehungszeit meines Sohnes fällt,muss ich diese verlängern.(Angemerkt:ich glaube nicht, das ich jemals wieder in diesem Betrieb tätig sein werde, da mein Chef, arbeitszeittechnisch nicht auf Mamas mit kleinen Kindern eingeht und die Arbeitszeiten im Einzelhandel allgemein immer familienunfreundlicher werden-doch zunächst möchte ich mir als Sicherheit diesen Arbeitsplatz "warmhalten") Nun zu meinen Fragen:Wann muss ich meinen Chef über die Schwangerschaft informieren?Kann ich mir bis nach der Geburt Zeit lassen (wie gewünscht-Überraschung!)? Wann reiche ich meine Erziehungszeitverlängerung ein, damit sie rechtsgültig ist und ich nicht gekündigt werden kann? Steht mir denn Elterngeld zu, auch wenn ich nicht 3 Monate zwischen beiden Erziehungszeiten gearbeitet habe? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Maltemama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Gesetz sieht vor, das der AG unverzüglich informiert wird. WEnn man in der EZ ist, muss das nicht sofort sein, aber auf jeden Fall vor der Geburt. Liebe Grüsse, NB


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