Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Informationspflicht bei alleiniger Elterlichersorge?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Informationspflicht bei alleiniger Elterlichersorge?

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Liebe Frau Bader, inwieweit ist man bei alleiniger Sorge dem anderen Elternteil gegenüber zur Auskunft verpflichtet und in welchem Ausmaß? Beispiel. Elternteil verlangt monatlichen Bericht ,indem die Hobbies des Kindes, Schulsachstand, Treffen mit Freunden, Krankheiten etc. aufgelistet werden. Es wird auf § 1686 BGB verwiesen. Dieser Text ist nur sehr allgemein gehalten. Reicht ein Bericht alle 6 Monate mit der Zeugniskopie und ein Foto aus? Oder muß wirklich jeden Monat ein Bericht geschrieben werden? Danke für eine Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, laut §1686 BGB hat er grds. einen Anspruch. Die Häufigkeit richtet sich nach den Umständen, wenn sich also an den Hobbies nichts ändert, müssen Sie nicht jeden Monat das gleiche schreiben. Anspruch besteht über alle wesentlichen Dinge (Befinden + Entwicklung des Kindes) Liebe Grüsse, NB


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