Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Individuelles Beschäftigungsverbot und Gehaltserhöhung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot und Gehaltserhöhung

Lenkdrachen

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Guten Tag Frau Bader, ich habe zum 01.08.19 eine Gehaltserhöhung in Höhe von 200€ brutto erhalten. Nun bin ich in der 11. Woche schwanger und werde höchstwahrscheinlich im individuellen Beschäftigungsverbot landen, das mir der FA aussprechen möchte. Dazu habe ich folgende Frage: Eigentlich wird ja der Arbeitgeber die 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft als Berechnungsgrundlage für das Gehalt nehmen, dass mir im Beschäftigungsverbot gezahlt wird. Ich habe nun aber den Paragraphen 21 Abs.4 MuSchG durchgelesen: Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar 1. für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird, 2. ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird. Ich bin ja dann die zweite Variante. Ich bin irgendwann im August schwanger geworden. Was bedeutet das nun für mich? Ich werde daraus nicht ganz schlau. Mein BV setzt ja nach der Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe ein, jedoch ist der August gar nicht im normalen Berechnungszeitraum enthalten, da hier ja die drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft genommen werden. Oder meint Berechnungszeitraum hier den ganzen Zeitraum, in dem mir Mutterschaftslohn im Rahmen des Beschäftigungsverbots gezahlt wird? Können Sie mir hier weiterhelfen? Ist ja auch nicht unwichtig für die spätere Berechnung des Elterngelds. Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten wpürden. Sonst würden Sie ja benachteiligt. Liebe Grüße NB


mellomania

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du bekommst im bv das was du ohne erhalten würdest. ich verstehe deine frage ehrlich gesgat nicht. wenn du die erhöhung hast hast du sie. was heißt du landest höchstwahrscheinlich im bv? entweder die indikatoren sind da und du bekommst es oder nicht. auch das verstehe ich nicht.


Lenkdrachen

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Es wird noch durch einen zweiten Facharzt (Orthopäde) geprüft, ob noch eine Möglichkeit besteht, die Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Wenn dies ausgeschlossen ist (warte derzeit auf den Termin dort), gibt es nur noch die Möglichkeit BV, da ich aufgrund extremer Rückenschmerzen keinen komplett sitzenden Job in Vollzeit mehr ausüben kann. Meine Frage bezieht sich auf die Interpretation des Abs. 2 von Paragraph 21. Denn eigentlich wird ja der Verdienst der drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zugrunde gelegt für das, was während des BV gezahlt wird. Und in den drei Monaten vor der Schwangerschaft hatte ich die Gehaltserhöhung noch nicht, die habe ich in dem Monat erhalten, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.


luvi

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Hallo, Du bekommst das, was du auch ohne BV bekommen würdest. Bei dir also der Lohn, den du seit der Lohnerhöhung bekommst. Dieser Durchschnittswert spielt nur bei unregelmäßigem, schwankendem Einkommen eine Rolle. LG luvi


la-floe

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moin, deine Frage wurde ja schon beantwortet. Ich sehe aber nicht, was Rückenschmerzen (die ja in der 11. SSW nicht schwangerschaftsbedingt sein können) zu einem BV führen können. floe


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