Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

in der Elternzeit dazuverdienen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: in der Elternzeit dazuverdienen

Fanien

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Hallo! Kann ich in der Elternzeit mit stundenweiser Arbeit dazuverdienen, oder wird das vom Elterngeld abgezogen? Vielen Dank! Stephanie Betz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man pauschal nicht sagen. rechnen Sie mal unter www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse NB


Mitglied inaktiv

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Das kann man so pauschal nicht sagen. 1. Wieviel Elterngeld bekommst Du? 2. Für welchen zeitraum hast Du das Elterngeld beantragt, hast Du Dir das Elterngeld splitten lassen und in welchem Monat des Bezuges bist Du? LG Sabine


Patti74

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Hi, natürlich kannst du in der Elternzeit dir etwas dazuverdienen. Du darfst bis zu 30h/Woche arbeiten gehen. Dieser Zuverdienst wird dir, aber nicht 1:1 vom Elterngeld, abgezogen. Außer: du hast deine Elternzeit und dein Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet, dann wird dir das im 2. Jahr nicht mehr abgezogen, weil als Berechnungsgrundlage nur das 1. Jahr der Elternzeit zu Grunde gelegt wird. Ich hoffe es ist verständlich geschrieben? Bei mir war es jedenfalls so: Ich bin im 2. Jahr arbeiten gegangen und der Zuverdienst wurde nicht vom Elterngeld abgezogen. Grüße


Mitglied inaktiv

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Um genau zu sein ist es so: Also: man darf während man Elterngeld beziht 30 Stunden die Woche arbeiten. Wenn man nur den Sockelbetrag von 300€ bekommt, darf man auch zuverdienen OHNE das es angerechnet wird. Bekommt man mehr die 300€ wird der Verdienst angerechnet. Hat man sich das Geld splitten lassen wird es in der 1. Hälfte des Bezuges angerechnet, in der 2. Hälfte nicht! Die Berechnung sieht dann so aus: E: Einkommen gesamt Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde) Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst) Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga Mit Zuverdienst ergibt sich: E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn) E = 0,67*Ga + 0,33*Gn Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir nur 33% übrig. LG Sabine


Fanien

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Wow, das klingt nach Mathematik! Danke für Eure Antworten. Ich habe das EG auf 2 Jahre aufgeteilt und bekomme monatl. 325 Euro. Ich würde im 2. Jahr stundenweise arbeiten wollen, als Einstieg erstmal nur 10 Stunden. Das würde aber gar keinen Sinn machen, wenn es trotzdem bei den 325 Euro bleiben würde. Ist ja aber, wie Ihr schreibt, nicht so. Also vielen Dank nochmal! Stephanie


IngoAC

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Moin SEAGLD, sehr schöne Antwort, aber sie enthält (glaube ich) einen winzigen Fehler: seit 1.1.11 ist das Elterngeld auf 65% gesenkt worden und damit müßte der Faktor 0.65 sein. Liebe Grüße Ingo


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