Mitglied inaktiv
Hallo nochmal, ich finde ständig widersprüchliche Meinungen zu dem Thema wann die Elternzeit beginnt. Beim "Bundesministerium für FSFJ" finde ich diesen Text der mich dann komplett verwirrt: "Mütter können die Elternzeit erst im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen. Die Mutterschutzfrist wird grundsätzlich auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann nach der Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen." Ich lese daraus das die Elternzeit für Mütter erst nach der 8 Wochen MuSchu beginnt. Und wenn Väter Elternzeit nehmen gilt die Elternzeit direkt ab der Geburt. Zumal nach dem neuen MuSchuGe jeder Frau doch die kompletten 14 Wochen MuSchu-frist zustehen, oder ? Ist das nicht alles Widersprüchlich ? Ich steig da nicht mehr durch.... LG und sorry für das Brett vorm Kopf.... Tanja
Hallo, Beginn ist mit der Geburt. Die Zeit vom Mutterschutz überschneidet sich beides. soll der Auszug bedeuten, den Sie oben zitiert haben. Das Ende ist somit am 3. Geb.OK? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Tanja, die Elternzeit beginnt nicht erst nach der Mutterschutzfrist, sondern mit der Geburt. Die 8 Wochen nach der Geburt ist man im Mutterschutz. Die Elternzeit beginnt mit Geburt des Kindes. Meine Tochter ist am 12.3.03 geboren und meine Elternzeit geht bis 11.3.06. LG Michaela
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