Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ich bin wieder Schwanger in Elternzeit

Frage: Ich bin wieder Schwanger in Elternzeit

Kasikkk

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Guten Tag Frau Bader Schönen Tag! Ich habe eine Frage zu meiner Situation. Am 7. September 2019 brachte ich eine Tochter zur Welt. Ich erhalte Elterngeld bis zum 6.08. 2020, Elternurlaub habe ich bis zum 7.08.2021. daher meine Frage. Natürlich wollte ich früher wieder arbeiten, da ich ab September kein Einkommen mehr habe, aber ich fand heraus, dass ich schwanger bin. Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll .. Mutterschutzfrist beginnt bei mir Mitte Dezember. Ich werde also 3 Monate lang kein Einkommen haben, was in meiner Situation eine schlechte Sache ist, weil ich zwei kleine Kinder habe. Daher meine Frage, kann ich jetzt meinen Elternurlaub unterbrechen, einen Brief an den Arbeitgeber mit dem Ende des Elternurlaubs senden, mit der Information des Arztes, dass ich schwanger und krank bin? Ich möchte, dass mein Arbeitgeber es ruhig bekommt, denn als er mich das letzte Mal täuschen wollte, wollte er mein Gehalt kürzen und er verursachte mir Probleme. So könnte es jetzt ähnlich sein. Bitte helfen Sie mir. Vielen Dank und beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


Andrea6

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Du kannst deine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes abbrechen, dann bekommst du in den 14 Wochen Mutterschutz wieder volles Gehalt und anschließend Elterngeld, wenn du wieder in Elternzeit gehst, plus Geschwisterbonus für die anderen Kinder. Den Arbeitgeber solltest du rechtzeitig über den Abbruch der Elternzeit informieren, aber eine Krankschreibung, die man sich auch nicht aussuchen kann, interessiert in der Elternzeit niemanden. Die Elternzeit abbrechen um zu arbeiten ist mit Zustimmung des AG möglich, ggf. auch bei einem anderen AG.


Felica

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Hast du mit dem AG was ausgemacht wegen der TZ in der EZ? Falls ja, dann gehst du einfach ganz normal arbeiten. Ob schwanger oder nicht ist da dann doch erst einmal egal. Sollte dein AG nämlich die TZ bereits genehmigt haben oder bisher nicht abgelehnt haben, kann er da nun keinen Rückzieher mehr machen. Sehr wohl kann er aber Gründe vorschieben wenn du die TZ jetzt erst beantragst und er weiss um die Schwangerschaft. Ganz ohne Einkommen bist du ja nicht. Kindergeld kommt, zzdem Coronazuschlag und den Vater wird es auch noch geben. Falls das nicht langt würde ich prüfen lassen ob euch Kindergeldzuschlag zusteht oder Wohngeld. Notfalls auch Hartz4. Noch besser für das neue EG wäre es gewesen wenn du die letzten beiden Basis-monate in EG plus geändert hättest. Dann wäre das neue EG dank Geschwisterbonus etwas höher ausgefallen. Nun wird es wohl geringer ausfallen weil du auch mindestens 2 Nullrunden dabei haben wirst wenn du nicht mehr in der EZ arbeiten solltest. Es wäre also auch deshalb gut irgendwie noch was in TZ zu machen.


KielSprotte

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Verstehe deine Frage nicht. Das letzte Elterngeld hast du vor rd. 2 Wochen erhalten, somit mußt du ja schon einen Plan in der Schublade haben wie es jetzt finanziell laufen soll. TZ in Elternzeit muss man schießlich auch rechtzeitig planen bzw. schon zu Beginn der EZ mit dem AG klären (also vor rd. einem Jahr). Wenn TZ vereinbart ist, dann gehst du jetzt arbeiten bis zum Muschu, wenn du Erlaubnis deines AG bei einem anderen AG zu arbeiten, dann gehst du dort arbeiten. Deine EZ beenden kannst du zu Beginn des neuen Muschu aber nicht "um deinen AG einen mitzugeben".


Mitglied inaktiv

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Die Elternzeit abzubrechen geht mit Zustimmung des AGs. Der ja wohl kaum zustimmt, wenn er weiß du bist schwanger und *krank* Aber abgesehen davon, du wusstest du vor der Beantragung der EZ das es ein Jahr nur Elterngeld gibt. Was wäre denn dann der plan so ganz ohne SS betrachtet.


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