wer hilft uns meine freundin ist in einem heim unter gebracht ich darf sie nicht sehen und auch zu den arztterminen darf ich nicht wir wollen zusammenziehen
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 20:38
wer hilft uns meine freundin ist in einem heim unter gebracht ich darf sie nicht sehen und auch zu den arztterminen darf ich nicht wir wollen zusammenziehen
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 20:38
Hallo, 1. Wenn Ihr schon Sex hattet, als sie noch 13 war, hat der Staatsanwalt den Daumen drauf (§ 176 StGB) - wenn Sie 14 war, wird es nicht mehr so heiß gekocht 2. Ansonsten: kümmere dich! Geh zu den Ämtern (JA etc), zum Vormundschaftsgericht, zu Pro Familia... 3. Mit einem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht berät dich ein RA vor Ort für eine Schutzgebühr von 10 € Euch alles Gute, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2010
Hm, abgesehen davon, dass ich nicht weiss ob das nicht sogar strafbar ist ( Missbrauch von Minderjährigen ), würde ich mich mit ihr zusammen mit den Betreuern zusammensetzen und das Gespräch suchen. Zahlen wirst Du sicherlich dürfen und auch müssen, aber das war Euch sicherlich vorher klar. Möchte sie das Kind denn bekommen ?
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 20:53
ja wir wollen das kind bin schon dabei alles fürs baby zu holen was man so braucht muß das leider alleine machen weil wir uns ja nicht sehen dürfen obwohl man uns das vorher zugesagt hatte
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 21:19
Mit welcher Begründung dürf ihr Euch denn nicht sehen ? Ich meine klar, sie ist 14, da dürfen noch andere für sie entscheiden, ist nunmal so, und in der Regel auch richtig. Wer hat die Vormundschaft für sie, das Amt oder die Eltern ? Was sagen die Eltern dazu ? Welche Vergangenheit gibt es, bei ihr, bei Dir, dass da so krass reagiert wird ? Alles Punkt die man wissen müsste um genau zu sagen was ihr machen könntet.
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 21:30
das amt hat die vormundschaft wenn es nach ihren eltern ginge müßte sie abtreiben meine eltern sind da richtig gut die helfen wo sie können die würden sogar meine freundin in obhut nehmen wenn es ginge ich bemüh mich stetig um einen festen arbeitsplatz was gar nicht so einfach ist ihr vater neigt zur gewalt
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 21:37
Also, ich bin keine vom Fach, Frau Bader kann bestimmt mehr dazu sagen. Mein erster Impuls: Mach mit Deinen Eltern zusammen einen Termin beim Jugendamt und schildert wie ihr dazu steht. Wie ihr sie unterstützen könnt und wollt, wie ernst Dir die Beziehung ist, Arbeit zu finden, für Deine Familie zu sorgen. Vielleicht auch Deine Eltern helfen können, damit sie noch eine Chance auf Ausbildung und in erster Linie Schulabschluss hat. Lasst Euch genau ! belegen ( schriftlich ) warum sie den Kontakt blocken und nicht wünschen. Ich denke mal im Zeitalter wo jeder ein Handy hat, habt ihr dennoch Kontakt, oder ? Klar, sehr sehr doofe Situation, aber das haben schon mehrere geschafft, ihr braucht eben die richtige Unterstützung.
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 21:44
das amt sagt ich müßte mich alleine bemühen und meine eltern sollen sich da raushalten ich kann meine freundin in der zeit von 15.00 bis 20.00 uhr erreichen dann bekommt sie das handy abgenommen ich möchte ja auch das sie ihre schule fertig macht und was lernt meine mutter würde sogar in dieser zeit auf das baby aufpassen
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 21:51
Nettes Amt, auf der anderen Seite bist Du erwachsen vor dem Gesetz ! Dann bleibt Dir wohl nur eine Grundlage zu schaffen. Job , Wohnung die auch für ein Kind geeignet ist, Dinge fürs Kind hast Du ja schon. Sobald das Kind da ist hast auch Du Rechte !!! Und ein geregeltes soziales Umfeld macht einen sehr guten Eindruck. Und als zukünftiger Vater hast Du eigentlich auch das Recht Deine Freundin zu sehen, selbst wenn begleitet. Würde mir das schriftlich geben und begründen lassen, warum Du es nicht darfst ! Dennoch : Ich weiss nicht wie lange ihr zusammen seid , prüfe das mit der Strafbarkeit. 6 Jahre sind irgendwann kein Thema mehr, aber 20 und 14, wenn es schon läner läuft dann war es auch mal 18 und 12, DAS ist schon krass. Auch wenn ich neulich erst eine 13 Jährige für knapp 20 hielt. Es ist schon anders als es mal war....., dennoch verdammt jung !
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 21:58
ich hab schon eine wohnung die würde sogar fürs erste gehen aber ich werde von ihren eltern bedroht und suche jetzt nach einer anderen wohnung da diese menschen ständig bei meinem vermieter aufkreuzen soviel ich weiß dürfen 14 jährige einen freund haben der maximal 21 ist der verkehr wäre nicht strafbar solange es in beidseitigem einverständnis ist die mutter wußte von dieser beziehung und streitet es jetzt ab ich hoffe nur meine freundin macht keine dummheiten und haut aus dem heim ab ich denke da wird die sache noch schwieriger wir kommen uns ganz schön verladen vor
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 22:12
Andere Idee. Wende Dich auf jeden Fall an Ämter. Es gibt sooo viele . Pro Familia / Caritas etc. Dort kannst auch Du alleine erstmal hinmarschieren, sie beraten über alle Möglichkeiten. Es ist auch Dein Kind !!!! Ihre Eltern kannst Du auch anzeigen, der Vermieter wird ja bestätigen können, dass sie Dir nachstellen. Zähne zeigen ;-)
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 22:17
der vermieter hat zu der mutter gesagt sie soll sich mal um ihre andere tochter kümmern und uns in ruhe lassen sie bräuchte auch nicht mehr zu kommen wir sind bei donum vitae in beratung wenn die sich mit dem amt in verbindung setzen ist immer alles in ordnung so kriegen die das mitgeteilt aber die wahrheit sieht leider anders aus ich fürchte fast da muß ein rechtsanwalt dran den wir uns leider nicht leisten können
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 22:25
wenn meine mine wegläuft wie soll ich mich da verhalten ich kann sie ja nicht zurückbringen
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 22:29
Ihr am Telefon klar machen, dass sie das sein zu lassen hat, wenn sie erwachsen sein will !!! Rechtsanwalt kannst Du dennoch nehmen, ab zum Amtsgericht und da kostet so ein Beratungsschein 10 Euro glaube ich. Dann gibt es Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe. Wer kein Geld hat, hat dennoch Anrecht auf Rechtsbeistand. Zumindest für ein Beratungsgespräch.
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 22:38
stellt euch mal vor die tante aus dem heim hat zu meiner freundin gesagt ich müßte einen treuetest machen und ich würde allles bespringen was bei drei nicht auf den bäumen wäre sind die denn noch normal das lass ich mir auf keinen fall gefallen die wollen uns wohl auseinander bringen das verschlägt mir doch glatt die sprache ich weiß bald gar nicht mehr was ich von alle dem halten soll aber das mit dem anwalt ist wirklich ne gute Idee
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 22:48
ehrlich gesagt wenn ein 20 Jähriger Mann mit einen 14 Jährigen Kind den Beischlaf vollzieht kann da was nicht stimmen. (Nett ausgedrückt) Wenn die Eltern oder das Jugendamt was die Vormundschaft hat dich anzeigt wegen Verführung Minderjähger dann hast wohl schlechte Karten .... Falls diese Wahnsinnsstory stimmen sollte
Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 23:47
stimmt leider alles und lange weile hab ich bestimmt nicht ich will nur nichts verkehrtes machen brauche deswegen soviel information wie möglich
Mitglied inaktiv - 21.03.2010, 00:38
Das dachte ich auch, scheint aber nicht so zu sein. http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-11.html Man kann wohl anzeigen, aber wenn sie beide sagen dass es freiwillig ist / war, dann wird da nicht viel passieren. Ich finds auch arg den Unterschied, ohne Frage.
Mitglied inaktiv - 21.03.2010, 06:34
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