Nicci12
Hallo Frau Bader, ich muss für meine Frage leider etwas weiter ausholen. Ich habe am 19.09.14 meine Tochter bekommen. Der Muschu begann am 08.08.2014. Vorher habe ich bei meinem AG in Teilzeit gearbeitet. Diese Teilzeitvereinbarung lief am 30.06.2014 offiziell aus. Ab Juli war ich dann im Urlaub und bin nahtlos in den Mutterschutz. Jetzt bin ich in der Elternzeit ( 2 Jahre) erneut schwanger geworden. ET ist Ende März. Ich habe diese Elternzeit beendet und erneut Mutterschaftsgeld beantragt. Ich erhalte den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG in Höhe der vorangegangen TZ-Beschäftigung. Auf meinem Gehaltszettel ist jedoch der Beschäftigungsgrad 100 % ( vorher 67 %) eingetragen. Ist das so korrekt oder müsste das Mutterschaftsgeld wieder in Höhe der Vollzeitbeschäftigung erfolgen? Vielen Dank
Hallo, in VZ Liebe Grùsse NB
Sternenschnuppe
Was war denn damals ausgemacht vor dem ersten Kind ? Gibt es einen Vollzeitvertrag der von beiden Seiten unterschrieben ist ?
Nicci12
Dem ganzen liegt ein Vollzeitarbeitsvertrag zu Grunde. Die Teilzeitvereinbarung ist immer zeitlich befristet in meinem Fall 1 Jahr und muss dann wieder neu beantragt werden.
Sternenschnuppe
Das ist gut :-) Dann steh Dir natürlich der Vollzeitlohn zu im Mutterschutz. Das was Du auch verdienen würdest. Dein AG bekommt es eh wieder über die Umlage 2 von der Kasse.
Ähnliche Fragen
Hallo, habe eine frage zu der ichleider im www nichts finde. Ich arbeite sowohl Vollzeit als auch noch zusätzlich einen 400 euro Job. Bin dort aner "Festangestellt" mit Vertrag, Urlaubsanspruch, krank etc. Meine frage, muss der Arbeitgeber des Nebenjobs während des Mutterschutzes das monatliche Entgelt weiterzahlen, oder nicht? Mein "normale ...
Hallo, habe eine frage zu der ichleider im www nichts finde. Ich arbeite sowohl Vollzeit als auch noch zusätzlich einen 400 euro Job. Bin dort aner "Festangestellt" mit Vertrag, Urlaubsanspruch, krank etc. Meine frage, muss der Arbeitgeber des Nebenjobs während des Mutterschutzes das monatliche Entgelt weiterzahlen, oder nicht? Mein "normale ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten. was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Die letzten 10 Beiträge
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld
- Frage zu Berechnung Elterngeld
- Elterngeldminderung durch Jahressonderzahlung?
- Arbeitgeber und Kindkrankschreibung.
- Vater Sorgerecht
- Weniger elterngeld wegen bv ?
- Brückenteilzeit
- Minijob während der Elternzeit