Nicci12
Hallo Frau Bader, ich muss für meine Frage leider etwas weiter ausholen. Ich habe am 19.09.14 meine Tochter bekommen. Der Muschu begann am 08.08.2014. Vorher habe ich bei meinem AG in Teilzeit gearbeitet. Diese Teilzeitvereinbarung lief am 30.06.2014 offiziell aus. Ab Juli war ich dann im Urlaub und bin nahtlos in den Mutterschutz. Jetzt bin ich in der Elternzeit ( 2 Jahre) erneut schwanger geworden. ET ist Ende März. Ich habe diese Elternzeit beendet und erneut Mutterschaftsgeld beantragt. Ich erhalte den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG in Höhe der vorangegangen TZ-Beschäftigung. Auf meinem Gehaltszettel ist jedoch der Beschäftigungsgrad 100 % ( vorher 67 %) eingetragen. Ist das so korrekt oder müsste das Mutterschaftsgeld wieder in Höhe der Vollzeitbeschäftigung erfolgen? Vielen Dank
Hallo, in VZ Liebe Grùsse NB
Sternenschnuppe
Was war denn damals ausgemacht vor dem ersten Kind ? Gibt es einen Vollzeitvertrag der von beiden Seiten unterschrieben ist ?
Nicci12
Dem ganzen liegt ein Vollzeitarbeitsvertrag zu Grunde. Die Teilzeitvereinbarung ist immer zeitlich befristet in meinem Fall 1 Jahr und muss dann wieder neu beantragt werden.
Sternenschnuppe
Das ist gut :-) Dann steh Dir natürlich der Vollzeitlohn zu im Mutterschutz. Das was Du auch verdienen würdest. Dein AG bekommt es eh wieder über die Umlage 2 von der Kasse.
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