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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen befristeten Vertrag vom 16.03.07-15.03.08. Am 28.11.07 ist voraussichtlicher Entbindungstermin. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes und des Elterngeldes bis 15.03.08 ist mir klar. Doch wie berechnet sich das Elterngeld nach Ende des befristeten Vertrages? "67% des entfallenden Einkommens" = sind das weiterhin 67% des durchschnittlich in den letzten 12 Monaten vor Geburt erzielten Nettoentgeltes (ungeachtet der Beendigung des befristeten Vertrages)? Oder (weil Vertrag beendet) 67% des Arbeitslosengeldes I? Oder (weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe) der Sockelbetrag von 300 Euro? Diese drei verschiedenen Antworten habe ich einem Forum entnommen :-( ... eine kann ja nur stimmen, daher meine Nachfrage bei Ihnen. Und, falls die Höhe ab 16.03.08 67% des AlG I beträgt (ungeachtet dem dem-Arbeitsmarkt-nicht-zur-Verfügung-stehen): werden dadurch die Monate des AlG I abgegolten, sprich stehen mir nach Elternzeit noch 12 Monate komplett zu? Für Ihre Antwort im voraus herzlichen Dank, mit freundlichem Gruß, Heike
Hallo, das gehalt der letzten 12 Mo. Rechne Sie doch mal aus bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
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