agrias_claudia
Liebe Frau Bader, Ich hatte bislang immer nur davon gehört, dass man für die Berechnung des Elterngeldes Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vorlegen muss. Nun bei Durchsicht der Anträge für das Elterngeld bei der L-Bank (Baden-Württemberg) las ich jedoch, dass man den zeitraum der Beschäftigung der letzten 24 Monate vor der Geburt offen legen muss. Nachweise werden jedoch nur für die letzten 12 Monate gefordert. Ich war vor der Geburt nur 17 Monate beschäftigt. Verringert sich dadurch mein Anspruch auf Elterngeld? Oder zählen nur die 12 Monate? Danke und freundliche Grüße Anna
Hallo, nein, es zählen nur die 12 Mo. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein, es zählen die 12 Monate. Mir ist nur bekannt, dass man als Frau einen Monat mehr ei reicht, weil man den Monat für den Mutterschutz noch raus nehmen soll. War bei mir zumindest so. Ich hab die 13 Monate vor der Geburt eingereicht und fertig. War aber schon 2014, vielleicht hat sich da ja was geändert. LG Lilly
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