Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin in der 34. Woche Schwanger und bekomme das 2. Kind (1. ist 20 Monate). Die KK bewilligt mir eine Haushaltshilfe bzw. meinem Mann den unbezahlten Urlaub. Leider äußert sie sich nicht dazu wieviele Tage sie übernimmt, das muß aber auf dem Formular angegeben werden. Bei Entbindung im KKH brauchen sie auch kein Ärztl. Attest. Der Kommentar war nur "sie wollen unsere Kasse ja wohl nicht schröpfen". Können Sie mir da weiterhelfen, wieviele Tage mir nun wirklich zustehen. Vielen Dank! Gruß Nicole
Hallo, Gem. § 199 RVO erhält die Versicherte eine Haushaltshilfe von der KK für die Zeit der Entbindung, soweit und solange (laut Arzt) ihr die Fortführung des Haushaltes wegen der SS oder der Entbindung nicht möglich ist und auch niemand aushelfen kann. Ausserdem muss ein Kind unter 12 J. im Haushalt sein. Näheres weiß im Einzelfall die KK. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also bei mir war es so das die Haushaltshilfe nur genehmigt war während des Aufenthaltes im KKH. Danach hätte ich ein Attest vom FA vorlegen müssen das eine Haushaltshilfe noch dringend notwendig ist, da es mir gesundheitlich schlecht geht und ich meinen Haushalt nicht führen kann. Bei mir kam noch hinzu das mein erstes Kind erst 15 Monate alt war und ich einen Kaiserschnitt hatte. Mein FA war aber der Meinung das ich meinen Haushalt alleine führen kann. Vielleicht hast du ja mehr Glück. LG Yvonne
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