Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zur Zeit in der 22.SSW trotz Steri vor fast 3 Jahren. Die Steri habe ich damals machen lassen, weil ich schon viele Kinder hatte, 2 Totgeburten und ich mit meinen letzten 3 Kinder sehr schwierige Schwangerschaften hatte, eine Frühgeburt in 31.SSW und bei der letzten eine Cerclage mit anschließenden Liegen von 15 Wochen. Ich leide unter einer Cervixinsuffizienz und habe seit der 17.SSW schon wieder Probleme mit dem Muttermund der sich vorzeitig zu öffnen beginnt, darf deshalb nichts mehr machen und soll mich sehr viel schonen. Aus diesem Grund und wegen der Familiengröße ( lebe mit meinen 8 Kindern alleine ) hat mein FA mir eine HH verordnet für 8 Stunden tgl. so wie ich sie auch in den letzten 3 Schwangerschaften hatte und sie problemlos bewilligt wurden. Nun wurde die HH erst mal abgelehnt, weil so die Erklärung der KK, meine 14 und 16 Jahre alte Töchter die Haushaltsführung übernehmen können, die anderen 6 Kinder sind zwischen knapp 3 und 10 Jahre. Das die Zwei aber einen anstrengenden SChultag haben, wo sie auch dreimal die Woche zur 0.Stunde müssen und nicht vor 16 uhr zu Hause sind, interessiert die nicht, sie sollen dann einen 9 PersonenHaushalt führen. Erst auf Widerspruch haben sie mir nach Entscheidung des MDK ( der mich aber überhaupt nicht kennt ) 4 Stunden bewilligt, sind aber nur bereit 3 € die Stunde zu zahlen , im Februar habe ich noch 6,50 die Stunde für eine HH bekommen, für 3 €bekomme ich hier niemanden, ein Großfamilienhaushalt zu führen ist nun mal ein anstrengender Job. Sind die Sätze für eine selbstbeschaffte HH wirklich so gesunken und ist das Leben eines Babys im Monat nur 256 €wert, so viel würde die HH nämlich im Monat bekommen, ein Tag im KH kostet schon 400 €, aber auf Grund der Kinder kann ich mich dort nicht hinlegen, sondern muss zu Hause bleiben bei ihnen. Ich bin fassungslos wie menschenverachtend dieser Staat geworden ist und ich erwäge einen RA zu beauftragen, weiß aber nicht, ob das überhaupt Sinn macht. Was meinen Sie? Achso ich bin in der AOK Berlin Vielen Dank und danke für ihre Antwort
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Ich würde hier Widerspruch einlegen. Ich halte die beiden Mädels nicht für ausreichend, um alle anderen zu versorgen. Aber wie es ausgeht, aknn ich nicht sagen. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Gruß, NB
Mitglied inaktiv
...aber in den Statuten der meisten Krankenkassen ist geregelt, dass die Haushaltshilfe zu bewilligen ist, wenn keine Person über 12 Jahren im Haushalt ist. Deine großen Töchter sind ja schon älter, da wird davon ausgegangen, dass sie die Arbeiten erledigen. Tut mir Leid für Dich/Euch und ich wünsche Dir alles Gute!!! LG, M.
Mitglied inaktiv
Guten Morgen Murmeline, bevor ich wieder zum Arzt muss, will ich dir noch schnell antworten. Quatsch, ich bin dir doch nicht böse, was kannst du dafür, wenn das stimmt, aber so viel ich weiß ,in den Vorschrifen der AOK steht , das eine HH zu bewilligen ist, wenn mindetens ein Kind unter 12 im Haushalt lebt, bei mir sind es 6 und keine im Haushalt lebende erwachsen Person die Haushaltsführung übernehmen kann.Aber nun können die ja Vorschriften auch ändern und wo man die einsehen kann, ich weiß es nicht. Nun kann man auch einen 9 Personen Haushalt mit einem Haushalt einer Mama vergleichen, die ihr 2. bekommt, rein vom Arbeitsaufwand. Außerdem sind meine größeren Kinder auch bis zu 10 Stunden außer Haus, da sie auf höhere Schulen gehen, dann kommen sie nach Hause so gegen 16 Uhr, müssen was essen, lernen, HA machen und sind nebenbei ja auch noch Kinder die sich mal erholen müssen und Freizeit brauchen, sie sind in der Entwicklung und wenn ich die so einspannen würde wie die AOK das erwartet, würde ich glaube ich furchtbaren Ärger mit dem JA bekommen. Bei mir in der Strasse wohnt eine Frau, sie sie hat 2 Kinder, ( 4 und 7 Jahre ) bekommt das 3. Kind hat einen Mann der von 6.30 Uhr bis 16.00 Uhr arbeitet,selbst sie hat für 6 Stunden eine HH bekommen, hat aber beiweiten nicht die med. Vorgeschichte wie ich und ihr Mann kann ja durchaus nach Feierabend auch noch ne Menge erledigen. Ich sehe mich leider der Willkür der KK ausgesetzt, warum auch immer. Aber dir bin ich nicht böse, ich danke dir für deine Antwort. Viele Grüße W.
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