Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hauptjob und Minijob

Frage: Hauptjob und Minijob

lieschen92

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit im dritten Jahr Elternzeit, die Ende April 2020 endet. Seit März 2019 habe ich einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber.  Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz für Kind 2 wird im Juli 2020 beginnen.  Der Vertrag beim Hauptarbeitgeber ist auf die Elternzeit beschränkt. Minijob habe ich allerdings unbefristet abgeschlossen. a) Muss weitere Genehmigung für Minijob eingeholt werden? b) Bekommt man für Minijob auch Mutterschaftsgeld? (Es heißt, Arbeitnehmerinnen erhalten in der Regel erst mit einem Netto-Entgelt über 390 Euro einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. c) Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, darf der Job erst wann gekündigt werden?  Bzw kann ich da auch Elternzeit anmelden? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Minijob ist auf die Ez beschränkt und endet automatisch. Einer Genehmigung des AG bedarf es also nicht.Da Sie die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, endet auch der Minjob - ergo auch kein MG (das wäre auch nur der Anteil des AG, bei 450 € Lohn wären das am Tag 2 €) Welchen Job Sie kündigen wollen, verstehe ich nicht. Liebe Grüße NB


mellomania

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kurze nachfrage dein vertrag beim hauptarbeitgeber ist auf die elternzeit beschränkt was genau heißt das? arbeitest du während der EZ eine TZ beim Hauptarbeitgeber neben dem minijob? das ist leider nicht ersichtlich. nach der EZ ist bereits was vereinbart was du da dann bis zum mutterschutz arbeitest?


lieschen92

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Vielen Dank für Deine Rückantwort. Der Vertrag für den Minijob (anderer AG)  wurde vom Haupt-AG auf die Elternzeit beschränkt.  Sorry, dies wurde leider fehlerhaft von mir geschildert. Mein Job beim HAUPT-AG ruht noch bis zum Ende der Elternzeit. Ab Anfang Mai bis Anfang Juli wird dieser wieder in Vollzeit angetreten.


Felica

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Die Frage stellt sich doch gar nicht. Dein HV ist auf die EZ befristet, deine EZ endet im April. Ab dann fällt der HV also weg und du hast nur noch den Minijob. Was willst du da also genehmigen lassen? Ich hoffe du hast dich wegen ALG1 beim AA geneldet, das hättest du 3 Monate vor Ablauf des Vertrages machen müssen. Damit du keine Sperre beim ALG1 bekommst. Mutterschaftsgeld gibt es dann mindestens, wenn Anspruch auf ALG1, über Höhe Krankengeld. Meldung also schleunigst nachholen. Für Mutterschaftsgeld muss man selbst pflichtversichert in der gesetzlichen sein. Ohne EZ und nur Minijob fällt das weg. Für den Fall das du dich nicht arbeitslos meldest bzw keinen Anspruch auf ALG1 hast. Evtl erfüllst du die Voraussetzungen für die Einmalzahlung der Knappschaft EZ kannst du dann für den Minijob anmelden. HV nicht, weil der besteht nicht mehr. Ausser man verlängert ihn jetzt doch noch. Das würde ich mal dringend abklären.


Mitglied inaktiv

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neu stellen. Was ist mit Hauptjob - z.zt EZ ab April dann vollzeit Was ist mit Minijob - beschränkt auf ez? Wann beginnt der neue Mutterschutz? Du siehst ja das die Fragen anders interpretiert werden können


mellomania

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ich lese: im hauptjob reine elternzeit bis april minijob bis ende elternzeit auch april. danach vollzeit bis juli beginn mutterschutz richtig?


Mitglied inaktiv

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Genau so lese ich es auch. Frau Baders und Felica Antwort passen so dann nicht


lieschen92

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Ja genau so ist es richtig. Hatte mich ein bisschen missverständlich ausgedrückt


Felica

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Ja, passt dann nicht. Weil meine Antwort zeitgleich kam mit der Ergänzung. So war die Frage ja komplett falsch gestellt. Dann bekommt.man natürlich auch falsche Antworten.


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