Mitglied inaktiv
Hallo ich bin 21 jahre und habe eine 21 monate alte tochter der vater meiner tochter trennte sich drei wochen nach der geburt von uns.seit dem bin ich alleinerziehnd.der vater war bis vor vier wochen zahlungs unfähig am nov.2004 soll ich jetzt unterhalt von ihm bekommen.ich habe jetzt gelesen das der vater wenn er unterhalt zahlt anrecht auf die hälfte des kindergeldes hat. stimmt das??Und wenn ja warum ich zahle alles ich muss für die kurze alles bezahlen und ich sehe es nicht ein ihm das halbe ki-geld zu zahlen er will ja noch nicht mal den mind. unterhalt zahlen sondern nur den Unterhaltsvorschuß in höhe von 122.-euro wie muss ich mich jetzt verhalten können sie mir rat geben? Vielen dank im voraus jessy
Hallo, abzuzoehen ist es nur, wenn der KV Unterhalt zahlt. Ansonsten auch nur ab einen gewissen Einkommensgrenze. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich steht dem Kind der Mindestunterhalt zu und nicht das, was das Jugendamt an UHV zahlt! Sonst kannst Du gleich beim UHV bleiben, den gibt es wenigstens regelmäßig. Das halbe Kindergald kann er nur abziehen, wenn er mind. 135% vom Mindestunterhalt zahlt. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Jessy, nur zur Klarstellung: Du musst dem Vater keinesfalls etwas vom Kindergeld auszahlen. Unter Umständen ist er jedoch berechtigt, vom zu zahlenden Unterhalt das Kindergeld anteilig - bis max. zur Hälfte - abzuziehen. Das geht jedoch nur, wenn er infolge seines Einkommens mehr als den Regelunterhalt zahlen kann und muss. Grüße Anne
Mitglied inaktiv
Wende Dich bitte an Dein Jugendamt. Das hilft Dir Deine Unterhaltsansprüche durchzusetzen und kann einen Unterhaltstitel erwirken. Ich würde mich nicht auf private Abmachungen verlassen. Grüße Buhzi
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