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Hallo, ich habe bei meinem Arbeitgeber eine Antrag auf Elternzeit gestellt, mit absprache meines Chefs und der Lohnbuchhaltung. Antrag wie folgt: 1 Jahr zu hause, 1 Jahr teilzeit und 2 Jahre aufgehoben. Hatte mit der Dame die für die Anträge zuständig ist gesprochen, Sie sagte ich soll das so machen, da ich nach den 2 Jahren dann wieder vollzeit arbeiten wollte. Jetzt arbeite ich schon 2 Jahre teilzeit und sie sagt ich habe meine Vollzeitstelle verloren, da ich auch einen anderen vertrag bekommen habe. Was kann ich tun? und ist das so rechtens? Habe hier gelesen das ich eh nur 1 Jahr aufbewahren kann. Vielen dank für ihre hilfe.
Hallo, die Gesamtzeit EZ beträgt 3 Jahre, man kann nur höchstens 12 Mo. nach dem 3. Geb. nehmen (wenn der Ag zustimmt). Ob der alte Vertrag aufgehoben ist, kann ich auf die ferne nicht beurteilen, das kann ich Ihnen nur entgeltlich unter nicola.bader@kanzleibader.de beantworten Liebe Grüsse, NB
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Liebe Frau Bader, mich beschäftigt im Moment zunehmend folgende Frage: Im Okt 2014 wurde unser Sohn Tim geboren, ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt, somit endet diese im Oktober 2017. Seit April diesen Jahres bin ich beim selben Arbeitgeber wieder suf 450 Euro Basis angestellt, es wurde eine Anderungsmitteilung unterzeichnet, die bis Okto ...
Noch eine Frage. Wenn ich bei meinem AG im dritten Jahr EZ einen Minijob mache, muss ich fristgerecht kündigen, sodass ich im Anschluss meine Vollzeitstelle wieder anfangen kann?
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Habe drei Jahre Elternzeit beantragt und befinde mich gerade im 3 Jahr. Im Januar 2018 ist meine Elternzeit zu Ende, würde dann meine Vollzeitstelle antreten wollen. Ist das so, oder muss ich mit dem Betrieb nochmal Rücksprache halten, oder ist es automatisch so? Wie würde es sich verhalten, wenn ich im Dezember 2017 schwanger würde und im Janua ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einem Angestelltenverhältnis und habe einen Vollzeitjob. Jetzt bin ich in Elternzeit für 1 Jahr und möchte danach wieder arbeiten allerdings wahrscheinlich nur für 20 - 30 Stunden pro Woche. Wenn ich nun mit meinem Chef abspreche, dass ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehe für 30 Stunden und er d ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in einem Teilzeitvertrag während der Elernzeit. Dieser endet am 26.08.2018. Nun bin ich wieder schwanger, mein Mutterschutz beginnt am 02.09.2018. Nun meine Fragen: 1. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mich ab 27.08.18 wieder im Vollzeit anzustellen obwohl es nur von kurzer Zeit ist bzw. Ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, zuerst vielen Dank, dass Sie sich die Mühe machen all diese Fragen zu beantworten. nun zu meiner: Ich bin bei einem großen deutschen LKW-Hersteller beschäftigt, habe einen Vollzeit-Tarif-Vertrag nach IG-Metal. Seit kurzer Zeit bin ich mit meinem dritten Kind in Elternzeit. Mein Chef hat mich vor kurzem angesproche ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin derzeit dabei meine Ausbildung abzuschließen und das in Vollzeit. Der Vater meines 10 Monate alten Sohnes und ich waren nicht verheiratet und auch kein Paar. Er zahlt Unterhalt. Jetzt meine Frage, bekomme ich Betreuungsunterhalt, obwohl ich Vollzeit arbeite (Nettoeinkommen 1100€) und mein Sohn in der Zeit in der Kr ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Urlaubstage, die ich in meiner Vollzeitstelle (40 Stunden / 8 Stunden am Tag) vor der Schwangerschaft angespart habe. Diese konnte ich vor dem Mutterschutz nicht nehmen, da mein Urlaubsantrag abgelehnt wurde. Nun kehre ich zurück in Teilzeit in Elternzeit für 30 Stunden / 6 Stundem am Tag. Muss ich die U ...
Hallo, ich bin Beamtin und habe im Oktober 2021 mein erstes Kind bekommen. Für das erste Kind habe ich ein Jahr Elternzeit genommen. Derzeit arbeite ich noch in Vollzeit. Im Juli 2022 habe ich einen Antrag gestellt, damit ich ab Januar 2023 in Teilzeit arbeiten kann. Im September habe ich festgestellt, dass ich erneut schwanger bin und wir ...
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