JWR123
Liebe Frau Bader, ich beabsichtige eine UG bzw GmbH zu gründen. Wie findet hier die Berechnung des Kindesunterhaltes statt? Ich bin zum Unterhalt verpflichtet, da meine Tochter bei ihrem Papa wohnt . Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, mit diesen Angaben kann ich die Frage nicht beantworten. Bitte stellen Sie die Frage neu und erklären Sie, was Sie bis jetzt machen und welche Rolle Sie in der UG GmbH haben werden. Liebe Grüße NB
Belly-Monkey
Grundsätzlich gilt: bei Arbeitnehmern wird der Unterhalt anhand des Einkommens der letzten 12 Monate berechnet, bei Selbstständigen anhand der letzten drei Jahre. Jetzt kommt es aber darauf an, wie die Ausgangsposition ist. Warst du vorher angestellt und willst jetzt kündigen, um eine UG/GmbH zu gründen? Warst du jetzt vorher arbeitslos und willst mit der UG/GmbH aus der Arbeitslosigkeit heraus? Willst du die UG/GmbH zusätzlich zu deiner Festanstellung gründen? Wenn man das nicht weiß, ist es schwer, etwas Konkretes zur Berechnung zu sagen. Aber aufgepasst: wenn sich durch deine freie Entscheidung dein Einkommen verringert (z.B. wenn du deinen sicheren Job kündigst und dann mit einer UG/GmbH selbstständig wirst), bleibt der zu leistende Unterhalt trotzdem auf dem bisherigen Niveau. (Kindes-)Unterhalt kommt immer vor Selbstverwirklichung.
User-1736455377
Als Geschäftsführer deiner Unternehmung erhältst du ja dennoch ein Entgelt. Dieses wird herangezogen - nebst den tatsächlich zufließenden verfügbaren Mitteln. Was also nicht funktioniert, ist sich ein kleines Gehalt auszuzahlen, um damit den Unterhalt zu verringern. Bei UG und GmbH muss ja eh ein Jahresabschluss erstellt werden. Und wie Belly-Monkey schon schrieb: zahlst du bisher vollen U und der verringert sich jetzt, könnte das Probleme geben. Als U-Pflichtiger Elternteil darfst du eben nicht dein Einkommen bewusst/ohne Not verringern.
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