Mitglied inaktiv
Hallo, ist es richtig, daß GmbH-Geschäftsführer kein Recht auf Elternzeit haben wie andere Arbeitnehmer?? Danke im voraus. Petra
Liebe Petra, Schon häufig hat sich die Rechtsprechung mit der Frage beschäftigt, ob der Geschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ist. Rechtlich steht er einerseits in einem Dienstverhältnis zur GmbH. Er ist in gewisser Weise weisungsgebunden. Er hat die Weisungen der Gesellschafterversammlung auszuführen. Andererseits ist er auch gesetzliches Organ der GmbH. Als solches ist er uneingeschränkt nach außen hin vertretungsberechtigt. Im Verhältnis zu den Mitarbeitern folgt hieraus eine arbeitgeberähnliche Funktion. Bisher war es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichtes einheitliche Meinung, daß der Geschäftsführer trotz seiner Abhängigkeit von den Gesellschaftern nicht Arbeitnehmer im Sinne dieser Vorschriften sei. Dies wurde damit begründet, daß der Geschäftsführer als oberstes Leitungsorgan letztlich Arbeitgeberfunktion für die GmbH ausübe. Der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichtes hat jedoch in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1999 die bisher insofern festgefügte Rechtsprechung zumindest eingeschränkt. Er hat ausdrücklich festgestellt, daß Dienstverhältnisse eines GmbH-Geschäftsführers auch ein Arbeitsverhältnis sein können. Ob dies der Fall sei, beurteile sich sowohl nach der rechtlichen, wie auch nach der tatsächlichen Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses. Insbesondere dann, wenn der Geschäftsführer "arbeitsbegleitende Weisungen" erhalte, könne er Arbeitnehmer sein. Das heißt mit anderen Worten, daß in Zukunft auch Geschäftsführerverträge anhand der allgemeinen Abgrenzungskriterien daraufhin zu überprüfen sind, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis oder um ein freies Dienstverhältnis handelt. Man wird also bei der künftigen Abfassung von Geschäftsführerverträgen vermehrt die Kriterien beachten und anlegen müssen, die schon in der Vergangenheit zu beachten waren, um freie Mitarbeiter nicht zu Angestellten zu machen. Entscheidend kommt es darauf an, ob der Geschäftsführer seine Arbeit nach Zeit und Inhalt "im wesentlichen frei und selbständig bestimmen" kann, wie weit er direkten Weisungen der Gesellschafter unterlegen ist und ob er in der konkreten Ausgestaltung der Dienstleistung nicht "in persönliche Abhängigkeit" gerät. Bei der Abfassung der Verträge gilt es vermehrt darauf zu achten, daß dem Geschäftsführer keine Regeln über das regelmäßige Erscheinen am Arbeitsort, keine zeitlichen Vorgaben für die Arbeitserbringung und keine zu engen Grenzen bei der Urlaubsgestaltung auferlegt werden. Zusätzlich ist darauf zu achten, daß nicht nur die rechtliche Gestaltung sondern auch die tatsächliche Handhabung in der Praxis für die Einordnung eine Rolle spielen. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien