utinia
Liebe Frau Bader, leider konnte ich im Internet zu diesem Fall nichts finden, daher hoffe ich auf Ihr Wissen. Es geht um Folgendes: Mein ehemaliger Lebensgefährte und Vater meiner Tochter ist am 7.8.2015 verstorben. Meine Tochter ist 8 Jahre alt und er steht als ihr Vater in ihrer Geburtsurkunde. Nun habe ich Post vom Gericht bekommen, dass meine Tochter ihr Genmaterial für eine Abstammungsüberprüfung zur Verfügung stellen soll. Denn nach dem Tod meines ehemaligen Lebensgefährten wurde ein Baby geboren, die Kindsmutter gibt ihn als Vater an und möchte dies nun gerichtlich feststellen lassen. Er hat noch zwei Schwestern, die ebenfalls kontaktiert wurden. Nun meine Frage: Muss meine Tochter (die ja das Halbgeschwister wäre, bei gleichem Vater und verschiedenen Müttern) bei diesem Verfahren mitwirken? Herzliche Grüße, Utinia
Hallo, wenn es gerichtlich angeordnet wird, ja. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, sonst würde das Gericht das nicht anordnen. Eine Speichelprobe wird da aber sicherlich genügen.
sterntaler82
Naja, das Mädchen hat gerade ihren Vater verloren und wenn zwei Schwestern vom Vater da sind können ja auch die beiden den Test machen. Vielleicht Leben ja auch noch Eltern vom Vater. Das Mädchen ist halt schon 8 und sicher nicht doof die bekommt dann mit das ihr Vater mit einer anderen Frau ein Kind gezeugt hat ( die ap schreibt so das es sich für mich anhört als wenn sie bis zum Tod mit dem Vater zusammen war) das kann das Kind ja noch mehr aus der Bahn werfen. Ich bin ehrlich ich würde dann auch versuchen das andere aus der Familie den Test machen müssen. Erst verliert das Kind den Vater und dann soll dem Kind ein Schwester oder Bruder vorgesetzt werden. Das würde ich meinem Kind nur sehr langsam und mit Hilfe beibringen wollen. Lg
Mitglied inaktiv
Hört sich für mich nicht so an als wenn die TE nicht bis zum Tod mit dem Mann zusammen war. Sondern eher so als wenn es vorher schon vorbei war. Sonst spricht man wohl kaum von einem ehemaligem.... Schwierig kann es IMO dann werden wenn der Mann gar nicht der leibliche Vater der Tochter ist - was ein Gentest ja auch zeigen würde.
Sternenschnuppe
Das kann man ja völlig undramatisch verkaufen. Mein Neunjähriger würde es nicht hinterfragen wenn man bei einem Arzttermin eine Blut oder Speichelprobe nehmen würde als Routineuntersuchung. Das Drama bringen in der Regel immer die Erwachsenen hinein.
Sternenschnuppe
Oha, fragt sich dann wirklich wer da nicht miteinander verwandt ist Ich vermute der Verstorbene ist eingeäschert worden, da muss zwangsläufig an die Verwandten herangetreten werden. Geschwister untereinander werden mehr gemeinsame Merkmale haben als zur Tante.
sterntaler82
Ich musste 2004 mit meinem Sohn zum Gentest. Mein Ex meinte vor Gericht er schickt seinen Bruder ( war immer schon ein Witzbold) der Richter meinte nur es wäre kein Problem die Vaterschaft über den Bruder herzustellen, dann müsste er halt zwei Tests bezahlen und ein dickes Bußgeld. Ich finds halt schwierig dem Kind zu verkaufen. Meine große hätte mit 8 nachgefragt, mein großer Sohn hätte nicht gefragt. Kommt glaube ich sehr aufs Kind an
Sternenschnuppe
Vielleicht auch Einstellungssache. Waren sie schon getrennt als er starb, dann kann so ein Geschwisterchen auch eine Bereicherung sein. Waren sie es nicht muss man das natürlich behutsamer angehen. Fragt sich also was "ehemaliger LG" genau bedeutet in diesem Fall.
sterntaler82
Da gebe ich dir Recht, wenn sie getrennt waren kann es eine Bereicherung sein. Aber das muss von Fall zu Fall gesehen werden. Lg
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