Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalterhöhung im BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Gehalterhöhung im BV

Pünktchen0815

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Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage Mein Chef hat mir für dieses Jahr April eine Gehaltserhöhung zugesagt, da ich mittlerweile 10 Jahre in der Firma tätig bin. Das hat mich natürlich sehr gefreut. Nun bin ich aber in der 8. Woche schwanger und er sagte mir dass er mir ein BV erteilt. Bekomme ich trotzdem ab April mehr Gehalt, da ja die Krankenkasse mein Arbeitsentgeld meinen Chef erstattet, oder gilt die 3-Monats rechnung? Das würde dann ja aber bedeuten dass ich von meiner Gehaltserhöhung erstmal nicht profitieren würde. Das wären 5 Monate, indem ich auf das höhrere Gehalt verzichten müsste. Ich könnte es aber gut gebrauchen, da es ja doch noch einiges einzukaufen gibt :-) Vielen Dank für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Die Zusage müssen Sie natürlich im Zweifel beweisen können. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Hast du das mit der Gehaltserhöhung schriftlich? Oder waren Zeugen dabei? Gruß Sabine


Pünktchen0815

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Ich habe es schriftlich unter Zeugen erhalten :-). Mein Arbeitgeber will es mir ja auch zahlen, bekomme ja schließlich das Gehalt nach der Elternzeit weiter gezahlt. Vom Chef her gibt es da keine Probleme. Ich frag mich nur ob die Krankenkasse es auch so sieht. Schließlich greift die Gehaltserhöhung ja erst nach dem ich bereits im Beschäftigungsverbot bin und die Krankenkasse übernimmt ja die Kosten.


Pünktchen0815

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das sollte ja indem ich es schriftlich habe kein Problem sein !?


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