baby07-2012
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung des Elterngeldes. Ich bin im öffentl. Dienst angestellt und im März wurde eine Gehalterhöhung von 3,5% für den TVöD ausgehandelt. Bis heute ist diese Gehaltserhöhung nicht an die Mitarbeiter ausgezahlt worden. Meine Frage: Die Erhöhung beeinflusst die Höhe meines Eltergeldes (da ab März rechtskräftig), jedoch gab es noch keine Auszahlung. Da ich mich in der 1. Wo des MuSchu befinde, und für die Berechnung des Elterngeldes mein Gehalt bis Ende Mai herangezogen wird, würde ich gerne wissen, ob für mich daraus ein Nachteil besteht bei der Berechnung? Oder wird eine Nachzahlung nachträglich für das Elterngeld berücksichtigt? Ich hoffe, Sie können mir helfen Lg
Hallo, wenn es eine Einmalzahlung ist, wird es nicht berücksichtigt Liebe Grüsse, NB
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