Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt!

Frage: Gehalt!

JASMIN3

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Hallo, Habe vor meiner ersten ss vollzeit gearbeitet. Meine elternzeit die ich selber noch ein halbes Jahr verlängert habe ist Mitte September abgelaufen und hätte dann wieder meine Arbeit angefangen. Wäre aber nicht mehr vollzeit gegangen sondern nur auf 60Std.(nicht schriftlich vereinbart) Habe kurz vor Ende meiner Elternzeit erfahren dass ich erneut schwanger bin. Nun meine frage: Habe meinen Chef gleich über ss informiert und er schickte mich erneut ins beschäftigungsverbot bekomme ich nun meinen alten vollen Gehalt oder nur für 60std?


Pamo

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Du bekommst das Gehalt, das du ohne Beschäftigungsverbot bekommen hättest.


JASMIN3

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Auch wenn ich vor Beendigung der Elternzeit weniger Stunden vereinbart hatte?


cube

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Das, was vereinbart wurde bzw. du überhaupt arbeiten könntest ohne BV. Kannst du nur 60 Std arbeiten, gibt es auch im BV nur Gehalt für 60 Std. BV heißt ja, du kannst grundsätzlich gemäß Vertrag arbeiten - darfst aber nicht. BV heißt nicht, du bekommst Gehalt für Stunden, die du gar nicht arbeiten gehen könntest, weil zB euer Kind nicht entsprechend betreut ist.


Pamo

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Ja, du bekommst das, was ihr vereinbart hattet. Genau wie es ohne das Beschäftigungsverbot gewesen wäre.


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